This post has been edited 2 times, last edit by "Markus" (Jan 15th 2006, 9:48pm)
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Das ist richtig. Die Prüfungsleistung "Programmieren (Scheme)" hat jedoch die Prüfungsform "Laborübung". In der Pürfungsordnung heißt es dazu:Quoted
Original von firefly
Wenn man die 50% bei den Übungsaufgaben nicht erreicht, kann man doch eh nicht an der Scheme-Klausur teilnehmen. Oder hab ich da was falsch verstanden???
Das heißt einfach keine Übungen in Scheme mehr abgeben, dann wird man sowieso nicht zugelassen.
Quoted
(8) Eine Laborübung besteht aus einer Reihe von praktischen Versuchen oder Programmieraufgaben. Nach Maßgabe der oder des Prüfenden kann eine Mindestanwesenheit sowie eine mündliche Prüfung gemäß Abs. 5 verlangt werden. Für eine Laborübung wird nach Maßgabe des Prüfenden entweder eine Note vergeben oder sie wird mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.
Quoted
(1) Tritt der Prüfling ohne triftige Gründe nach Beginn der Prüfungsleistung von dieser zurück, wird die Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" bewertet.
Quoted
Original von firefly
Wenn man die 50% bei den Übungsaufgaben nicht erreicht, kann man doch eh nicht an der Scheme-Klausur teilnehmen. Oder hab ich da was falsch verstanden???
Das heißt einfach keine Übungen in Scheme mehr abgeben, dann wird man sowieso nicht zugelassen.