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irina

Zuhörer

  • "irina" is female
  • "irina" started this thread

Posts: 3

Date of registration: Nov 10th 2005

Location: Hannover

Occupation: M. Sc. Informatik

1

Sunday, January 15th 2006, 9:32pm

scheme

weisst jemand ob ich mich von scheme abmelden kann?? und wie geht das?

weil ich das Fach erstmal in einem Jahr machen will.

Markus

the one and only Unterstrich!

Posts: 2,571

Date of registration: Oct 9th 2003

2

Sunday, January 15th 2006, 9:45pm

Wenn du dich für beim Prüfungsamt angemeldet hast, so ist eine "Abmeldung" nicht mehr möglich.
Normalerweise reicht einfach ein "nicht erscheinen" bei eine Klausur, um sich von dieser automatisch wieder abzumelden, eine Ausnahme bilden hierbei jedoch Seminare und Laborübung - unter letzterem läuft Scheme, da ist ein Abmelden nicht mehr möglich.
Genaueres zu den Prüfungsmodalitäten (Freiversuche, An- und Abmeldung) gibt es in der Prüfungsordnung.

-> Das gilt jedoch nur, wenn du Informatik studierst, solltest du Physik, Mathe, Mathe-Informatik oder ähnliches studieren musst du in die Studienordnung deines Studienganges schauen.

Gruß
Markus
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

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firefly

Praktikant

  • "firefly" is female

Posts: 29

Date of registration: Nov 13th 2005

3

Wednesday, January 18th 2006, 9:18pm

Wenn man die 50% bei den Übungsaufgaben nicht erreicht, kann man doch eh nicht an der Scheme-Klausur teilnehmen. Oder hab ich da was falsch verstanden???
Das heißt einfach keine Übungen in Scheme mehr abgeben, dann wird man sowieso nicht zugelassen.

  • "Joachim" is male

Posts: 2,863

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Location: Hämelerwald

Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)

4

Wednesday, January 18th 2006, 9:33pm

Quoted

Original von firefly
Wenn man die 50% bei den Übungsaufgaben nicht erreicht, kann man doch eh nicht an der Scheme-Klausur teilnehmen. Oder hab ich da was falsch verstanden???
Das heißt einfach keine Übungen in Scheme mehr abgeben, dann wird man sowieso nicht zugelassen.
Das ist richtig. Die Prüfungsleistung "Programmieren (Scheme)" hat jedoch die Prüfungsform "Laborübung". In der Pürfungsordnung heißt es dazu:

Quoted

(8) Eine Laborübung besteht aus einer Reihe von praktischen Versuchen oder Programmieraufgaben. Nach Maßgabe der oder des Prüfenden kann eine Mindestanwesenheit sowie eine mündliche Prüfung gemäß Abs. 5 verlangt werden. Für eine Laborübung wird nach Maßgabe des Prüfenden entweder eine Note vergeben oder sie wird mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

Praktisch bedeutet dies, daß auch die Übungsaufgaben bereits ein Teil der Prüfung sind. Die Prüfung wurde somit bereits angetreten. Aus diesem Grund ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, denn in der Pürfungsordnung heißt es:

Quoted

(1) Tritt der Prüfling ohne triftige Gründe nach Beginn der Prüfungsleistung von dieser zurück, wird die Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" bewertet.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

Markus

the one and only Unterstrich!

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Date of registration: Oct 9th 2003

5

Thursday, January 19th 2006, 9:48am

Quoted

Original von firefly
Wenn man die 50% bei den Übungsaufgaben nicht erreicht, kann man doch eh nicht an der Scheme-Klausur teilnehmen. Oder hab ich da was falsch verstanden???
Das heißt einfach keine Übungen in Scheme mehr abgeben, dann wird man sowieso nicht zugelassen.


Die Modalitäten sind dieses Jahr andere und man benötigt nicht mehr pauschal 50%!
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