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ap

Erfahrener Schreiberling

  • "ap" started this thread

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1

Thursday, April 25th 2002, 8:06pm

Erststudium bleibt Gebührenfrei - oder doch nicht?!

Erst-Studium bleibt gebührenfrei

Berlin (dpa) - Das Studium in Deutschland soll «bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss» gebührenfrei bleiben. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von SPD und Grünen eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschlossen. Von Langzeit- Studenten können die Länder allerdings Strafgebühren erheben und bei Aufbaustudien eine Kostenbeteilung verlangen. Zwei Studentenvertreter, die auf der Zuschauer-Tribüne des Parlaments ein Transparent gegen jede Form von Gebühren entrollt hatten, wurden von Saaldienern nach draußen gedrängt.

Vollständige Meldung bei Yahoo!
Who the fuck is General Failure and why does he read my hard disk? ?(

Dr. Jekyll

Graue Eminenz

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2

Thursday, April 25th 2002, 9:42pm

Quoted

Original von ap
...Von Langzeit- Studenten können die Länder allerdings Strafgebühren erheben und bei Aufbaustudien eine Kostenbeteilung verlangen...


Also bleibt es in Niedersachsen beim neuen NHG. Ab Regelstudienzeit + 4 Semester kostets 500 Euro pro Semester. Wenn man seinen Studiengang wechselt gilt der erste Studiengang.
Also zum bleistift: 4 Semester Studiengang A mit 8 Semestern Regelstudienzeit, dann Wechsel zu Studiengang B mit 10 Semestern Regelstudienzeit: 9. und 10. Fachsemester in B kosten dann, weil man ja im 13. und 14. Studiensemester ist.

Quoted

...«bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss»...

Denkt mal drüber nach was der Bachelor ist...
Okay, noch ist es hier nicht so weit, aber das wird auch kommen, rechtlich könnte das Land bereits im ersten Master-Semester Geld verlangen.
Das ist auch der Grund warum die SPD auf Landesebene meine Stimme verspielt hat.

Doc.
Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. [Curt Goetz]