Original von ap
...Von Langzeit- Studenten können die Länder allerdings Strafgebühren erheben und bei Aufbaustudien eine Kostenbeteilung verlangen...
Also bleibt es in Niedersachsen beim neuen NHG. Ab Regelstudienzeit + 4 Semester kostets 500 Euro pro Semester. Wenn man seinen Studiengang wechselt gilt der erste Studiengang.
Also zum bleistift: 4 Semester Studiengang A mit 8 Semestern Regelstudienzeit, dann Wechsel zu Studiengang B mit 10 Semestern Regelstudienzeit: 9. und 10. Fachsemester in B kosten dann, weil man ja im 13. und 14. Studiensemester ist.
...«bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss»...
Denkt mal drüber nach was der Bachelor ist...
Okay, noch ist es hier nicht so weit, aber das wird auch kommen, rechtlich könnte das Land bereits im ersten Master-Semester Geld verlangen.
Das ist auch der Grund warum die SPD auf Landesebene meine Stimme verspielt hat.
Doc.