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root

Trainee

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1

Sunday, March 19th 2006, 1:22pm

Prüfungsordnung

Hallo,

habe mal 'ne Frage zu folgender Ergänzung zu unserer Prüfungsordnung:

"In §§ 23 und 28 der BMPO 2003 werden die Worte „endgültig nicht bestanden“ durch
„erstmalig nicht bestanden“ ersetzt und folgende ergänzende Regelung aufgenommen: Eine
erstmalig nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterprüfung kann durch erneute Meldung zu
Prüfungsleistungen fortgesetzt werden. Die Bachelor- bzw. Masterprüfung ist im
Fortsetzungsfall endgültig nicht bestanden, sobald die Wiederholung einer nicht bestandenen
Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde oder als mit „nicht ausreichend“
bewertet gilt oder sobald die Bachelor- bzw. Masterarbeit endgültig nicht bestanden ist.
Freiversuche, Notenverbesserungen und zusätzliche Prüfungsleistungen bleiben dabei
unberücksichtigt."


Kann mir das einer erklären? Die Änderung bezieht sich auf den Absatz, dass man nach 10 fünfen aus dem Studium raus ist.

AnyKey

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2

Sunday, March 19th 2006, 1:41pm

Du kannst eine (oder mehrere) der Prüfungen, die zum vorläufigen Nichtbestehen geführt haben, nocheinmal machen, darfst dann aber nicht durchfallen.


Dieser Beitrag wurde 100 mal editiert, zum letzten Mal von AnyKey: Heute, 13:41.

"Der Mensch braucht Schubladen." -- Any Key

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Benjamin

Segelnder Alter Hase

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3

Sunday, March 19th 2006, 3:22pm

sicher?

Quoted

Original von root
Kann mir das einer erklären? Die Änderung bezieht sich auf den Absatz, dass man nach 10 fünfen aus dem Studium raus ist.


Wo steht denn, dass das für die 10-5en-Regel gelten soll?
Eigentlich gilt das für die PO 2003 und die LKZ-größer-4-Regel und ist darum auch eine Ergänzung der PO 2003 und der Übergangsbestimmungen aus der PO 2003. Es steht aber nirgends zusammen mit den 10 5en und gilt dafür auch nicht? Wenn ich mich irre, wo steht es?
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

migu

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4

Sunday, March 19th 2006, 3:59pm

Quoted

Original von metalhen
Es steht aber nirgends zusammen mit den 10 5en und gilt dafür auch nicht? Wenn ich mich irre, wo steht es?
Ich denke, du liegst richtig, denn auf der Mitteilungsseite des Prüfungsausschusses steht nicht ohne Grund:
"nur zum Studiengang Angewandte Informatik:
genehmigte Änderung der Nichtbestehensregelung (Änderung der BMPO 2003 ab sofort)"

Und in der BMPO 2004 heißt es in § 15 (6):
"Nicht bestandene Prüfungsleistungen dürfen wiederholt werden, solange die Bachelor- bzw. Master-Prüfung nicht aufgrund der Regelungen des zweiten und dritten Teils dieser Prüfungsordnung endgültig nicht bestanden ist."

"§ 23 Endgültiges Nichtbestehen
Die Bachelorprüfung ist ungeachtet des § 24 endgültig nicht bestanden, sobald 10 Prüfungsversuche mit "nicht ausreichend" bewertet wurden oder als mit "nicht ausreichend" bewertet gelten oder sobald die Bachelorarbeit endgültig nicht bestanden ist. Freiversuche nach § 15 Abs. (8) und zusätzliche Prüfungsleistungen nach § 16 Abs. (2) bleiben dabei unberücksichtigt."

(In der Masterprüfung sind es 6 statt 10 Versuche.)

Aber das kann ja auch jeder selbst nachlesen.
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

root

Trainee

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5

Sunday, March 19th 2006, 4:09pm

RE: sicher?

Quoted

Original von metalhen

Quoted

Original von root
Kann mir das einer erklären? Die Änderung bezieht sich auf den Absatz, dass man nach 10 fünfen aus dem Studium raus ist.


Wo steht denn, dass das für die 10-5en-Regel gelten soll?
Eigentlich gilt das für die PO 2003 und die LKZ-größer-4-Regel und ist darum auch eine Ergänzung der PO 2003 und der Übergangsbestimmungen aus der PO 2003. Es steht aber nirgends zusammen mit den 10 5en und gilt dafür auch nicht? Wenn ich mich irre, wo steht es?


Betreffende Dokumente:
Prüfungsordnung vom 14.07.2004 zuletzt geändert am 02.12.2004
Dritte Änderung der Prüfungsordnung vom 28.09.2005

Ich habe falsch gelesen. Habe überlesen, dass der Absatz nur für die alte PO gelten soll. Verstehe aber nicht, warum das Dokument auf eine PO verweist, die auf der Seite gar nicht aufgeführt ist. Das zweite Dokument soll ja eigentlich auch für den Studiengang Informatik und nicht Angewandte Informatik sein. Oder verstehe ich hier war falsch?

hamena314

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6

Tuesday, March 21st 2006, 12:43pm

Quoted

Original von AnyKey
Du kannst eine (oder mehrere) der Prüfungen, die zum vorläufigen Nichtbestehen geführt haben, nocheinmal machen, darfst dann aber nicht durchfallen.(...)


Was genau passiert eigentlich, wenn man doch durchfällt? ?(

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7

Tuesday, March 21st 2006, 1:17pm

Quoted

Original von hamena314

Quoted

Original von AnyKey
Du kannst eine (oder mehrere) der Prüfungen, die zum vorläufigen Nichtbestehen geführt haben, nocheinmal machen, darfst dann aber nicht durchfallen.(...)


Was genau passiert eigentlich, wenn man doch durchfällt? ?(
Dann gilt die Bachelor- bzw. Masterprüfung als "endgültig nicht bestanden", d. h. in Hannover ist ein Studium der Informatik nicht mehr möglich. An den meisten (allen?) deutschen Universitäten ist sogar so, daß ein Studium nur aufgenommen werden kann, wenn noch kein ähnliches Studium an einer deutschen Universität endgültig nicht bestanden wurde.

Kurz gesagt: Prüfung (also Studium) endgültig nicht bestanden = nie wieder Informatik studieren in Deutschland.
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hamena314

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8

Tuesday, March 21st 2006, 1:49pm

Oh halt moment!
Da habe ich was falsch verstanden, ich dachte, AnyKey meinte mit "vorläufigem Nichtbestehen" die Klausur selbst, nicht die Bachelor- bzw. Masterprüfung.

Also war meine Frage eher:

Was passiert, wenn man endgültig eine Prüfung nicht bestanden hat?

Danke und sorry!

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  • "Joachim" is male

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9

Tuesday, March 21st 2006, 1:51pm

Quoted

Original von hamena314
Was passiert, wenn man endgültig eine Prüfung nicht bestanden hat?
Einzelne Prüfungen kann man nicht endgültig nicht bestehen. :)
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hamena314

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10

Tuesday, March 21st 2006, 2:27pm

Huch? Also kann ich eine Prüfung (Klausur) quasi so oft schreiben, wie sie noch in dieses 10 Fünfen-Schema hineinpasst? 8o

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cowhen

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11

Tuesday, March 21st 2006, 2:49pm

Quoted

Original von hamena314
Huch? Also kann ich eine Prüfung (Klausur) quasi so oft schreiben, wie sie noch in dieses 10 Fünfen-Schema hineinpasst?
Ja.
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AnyKey

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12

Tuesday, March 21st 2006, 5:58pm

RE: Prüfungsordnung

Du musst unterscheiden zwischen:

Bachelor- bzw. Masterprüfung und
Bachelor- bzw. Masterarbeit.

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