Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Quoted
§ 25 (8) der Prüfungsordnung
Es werden höchstens 30 CP aus Prüfungsleistungen anerkannt, die bereits im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Informatik an der Universität Hannover abgelegt wurden [...], welche aber nicht in die Bachelor-Prüfung einbezogen worden sind. [...]
Quoted
§ 15 (6) der Prüfungsordnung
Durch eine bestandene Prüfungsleistung wird dem Kreditpunktekonto des Prüflings die dieser Prüfungsleistung zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten gutgeschrieben. [...]
Quoted
§ 14 (8) der Prüfungsordnung
Prüfungsleistungen, die erstmals abgelegt werden, nachdem für die betreffende Fachprüfung bereits in einem früheren Prüfungszeitraum die [...] vorgeschriebene Zahl von Kreditpunkten erreicht wurde, gehen nicht in die Bildung der zugehörigen Fachnote und der Gesamtnote ein.
Quoted
§ 16 (2) der Prüfungsordnung
Zusätzliche Prüfungsleistungen [...] müssen aus den Lehrveranstaltungskatalogen gewählt und nach den Regelungen dieser Prüfungsordnung abgelegt worden sein und dürfen nicht in die Bildung der Fachnoten und Gesamtnote der Prüfung eingehen. Als zusätzliche Prüfungsleistungen gelten Prüfungsleistungen nach § 14 (9) [Anmerkung: gemeint ist § 14 (8)] sowie solche Prüfungsleistungen, die spätestens innerhalb des Meldezeitraums [...] als zusätzlich deklariert worden sind. [...]
Quoted
§ 23 Endgültiges Nichtbestehen
Die Bachelorprüfung ist ungeachtet des § 24 endgültig
nicht bestanden, sobald 10 Prüfungsversuche
mit "nicht ausreichend" bewertet wurden oder
als mit "nicht ausreichend" bewertet gelten oder
sobald die Bachelorarbeit endgültig nicht bestanden
ist. Freiversuche nach § 15 Abs. ( 8 ) und zusätzliche
Prüfungsleistungen nach § 16 Abs. (2)
bleiben dabei unberücksichtigt.
This post has been edited 2 times, last edit by "Panschk[FP]" (Oct 20th 2006, 10:17pm)
Quoted
Vorgezogene Prüfungsleistungen der Kataloge LS und T werden im Rahmen von §25(9) BMPO auf Grund von Bescheinigungen der Prüfenden anerkannt.
Da Prüfungen aus LS- oder T-Katalog nicht in dem Katalog für das Bachelorstudium enthalten sind, kann man sich als Bachelorstudent nicht im Prüfungsamt dafür anmelden. Man kann diese Lehrveranstaltungen aber dennoch belegen. Dazu lässt man sich vom Prüfer eine Bescheinigung ("Schein") über das Bestehen ausstellen. Diese Scheine kann man dann bei der ersten (!) Anmeldung zu Prüfungen im Masterstudium anerkennen lassen.
Quoted
Original von 3St@n
Kann mir jemand sagen was dieser Abschnitt hier in den Durchführungsbestimmungen der Prüfungsordnung bedeutet:
Quoted
Vorgezogene Prüfungsleistungen der Kataloge LS und T werden im Rahmen von §25(9) BMPO auf Grund von Bescheinigungen der Prüfenden anerkannt.
Was für Bescheinigungen der Prüfenden sind gemeint? Welche Bedingungen müssen diese erfüllen?
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Zudem ist es bei Seminaren von Vorteil, wenn man schon ein paar Semester studiert hat. Das erhöht die Qualität des eigenen Vortrags und erleichtert das Verstehen der anderen Vorträge. Daher: Lieber nicht bereits im Bachelor-Studium Seminare machen, nur weil das möglich und vielleicht "cool" ist. Im Master-Studium ist dafür noch genug Zeit und es bringt allen Beiteiligten mehr.
Quoted
Original von Informatik Minister
Zumindest bei den Veranstaltungen im LS Katalog ist aber anzumerken, dass dort meistens und aus gutem Grunde Masterstudenten bevorzugt werden, wenn die Plaetze knapp werden.
This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Oct 21st 2006, 10:58am)