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Schreiben einer Arbeit ist ein "triftiger Grund"? Wurde Dir das vom I-Amt gesagt? Falls nein, dann könnte es vielleicht Probleme mit einer solchen Bescheinigung geben ...
Quoted
Original von cipi
Daher habe ich mich nochmal bei der Agentur für Arbeit erkundigt und die haben mir gesagt, dass ich das Kindergeld weiterhin bekomme, wenn die Uni bescheinigt, dass ich aus einem triftigen Grund (dazu gehört auch das Schreiben einer Masterarbeit) beurlaubt bin.
This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Dec 15th 2006, 8:20am)
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Da bin ich gar nicht so sicher. Wenn die Abschlußarbeit in einem regulären Studiensemester angemeldet wurde, halte ich es für wahrscheinlich, daß auch eine Beurlaubung im Folgesemester an dieser bereits laufenden(!) Prüfung nichts ändert.
Quoted
Original von Ray-D
wie u.a. hier zu lesen, geht der "Trick" mit der Beurlaubung ja nicht mehr.
This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Feb 2nd 2007, 9:19am)
Quoted
Original von Joachim
Da bin ich gar nicht so sicher. Wenn die Abschlußarbeit in einem regulären Studiensemester angemeldet wurde, halte ich es für wahrscheinlich, daß auch eine Beurlaubung im Folgesemester an dieser bereits laufenden(!) Prüfung nichts ändert.
Quoted
Original von Ray-D
wie u.a. hier zu lesen, geht der "Trick" mit der Beurlaubung ja nicht mehr.
Am besten mal beim Prüfungsamt nachfragen ...
This post has been edited 3 times, last edit by "Informatik Minister" (Feb 6th 2007, 9:01pm)
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Zitat von dort:
Quoted
Original von denial
http://www.fs-maphy.uni-hannover.de/node/173
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"Während der Beurlaubung behält der Student/die Studentin seine/ihre Rechte als Mitglied; er/sie ist jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise zu erbringen und Prüfungen abzulegen."
Da beim Besuch von Lehrveranstaltungen jedoch nicht überprüft wird, ob Studierende beurlaubt sind, oder nicht, entstehen somit keine wesentlichen Nachteile, sofern keine Scheine erworben werden und keine Prüfungen abgelegt werden sollen.
Quoted
Ähm, hallo? Finde ich nicht besonders elegant, daß die Fachschaft Ma/Phy hier offiziell Unterwanderung der hinter der Beurlaubung stehenden Idee aufruft. Wer Lehrveranstaltungen besucht nimmt ständig Leistungen der Uni in Anspruch und sollte daher auch den Semesterbeitrag (und Studiengebühren) entrichten ...
Quoted
http://www.fs-maphy.uni-hannover.de/node/173