Quoted
Kann eine Prüfungsleistung, die im Bachelor abgelegt wird und die von der CP-Zahl her eigentlich überflüssig ist, erst später im Master angerechnet werden?
Quoted
Original von BLUESCREEN
Für den Bachelor braucht man ja 35 CP in A-Fächern. In der Studienordnung scheint nichts dagegen zu stehen, dass man auch z.B. 37 CP machen kann.
Aber bringt einem das was (abgesehen davon, dass man genau die Vorlesungen besuchen kann, die man will)?
Quoted
Original von Jules
nach meines wissen ist das einzigste besondere was dazu gilt, dass trotzdem jedes fach nach seinen creditpoints in die bewertung eingeht. die note eines 4 cps fachs wird staerker gewichtet als die eines mit 3 cps. das sind dann eben vor- oder nachteile.
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Früher ging das mit einem Vermerk auf dem Anmeldeformular.
Quoted
Original von BLUESCREEN
Danke schonmal, aber wo bei der Anmeldung gebe ich denn an, dass die Prüfung zusätzlich sein soll? Ich kann man nicht an irgendwelche Checkboxen oder so in diesem Anmeldesystem erinnern und wollte mich nun nicht zum Testen irgendwo anmelden ...
Ist eine Prüfungsleistung als zusätzlich deklariert, so kann sie nicht in die Bachelorprüfung eingebracht werden. Nachträgliches Umdeklarieren ist nicht möglich.
Quoted
Kann ich denn auch eine Prüfung als zusätzlich anmelden, diese dann aber doch schon in den Bachelor einbringen, weil ich mich umentscheide und eine andere, nicht-zusätzliche Prüfung doch nicht mache (oder nicht bestehe)?
This post has been edited 3 times, last edit by "Joachim" (Mar 26th 2007, 2:58pm)
Quoted
Original von BLUESCREEN
Quoted
Original von Jules
nach meines wissen ist das einzigste besondere was dazu gilt, dass trotzdem jedes fach nach seinen creditpoints in die bewertung eingeht. die note eines 4 cps fachs wird staerker gewichtet als die eines mit 3 cps. das sind dann eben vor- oder nachteile.
Das halte ich für selbstverständlich, dass da ein gewichteter Mittelwert berechnet wird![]()
Quoted
Original von Joachim
Ist eine Prüfungsleistung als zusätzlich deklariert, so kann sie nicht in die Bachelorprüfung eingebracht werden. Nachträgliches Umdeklarieren ist nicht möglich.
Quoted
Kann ich denn auch eine Prüfung als zusätzlich anmelden, diese dann aber doch schon in den Bachelor einbringen, weil ich mich umentscheide und eine andere, nicht-zusätzliche Prüfung doch nicht mache (oder nicht bestehe)?
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Das ist dann aber sicherlich eine Ausnahmeregelung, die vom Prüfungsausschuß (vermutlich im Einzelfall) beschlossen werden muß. Klar, Ausnahmegenehmigungen stehen immer über der Prüfungsordnung. Nur müssen Anträge auf solche Ausnahmeregelungen sehr gut begründet sein.
Quoted
Original von Markus
Nach meinen Informationen soll es da jedoch eine Ausnahme geben: Wenn bereits alle bis auf eine Prüfung sowie die Bach.Arbeit erfolgreich bestanden wurden, ist es wohl möglich, eine zusätzliche Prüfungsleitung doch nachträglich einzubringen, um die fehlende (=nicht bestandene) Prüfung zu ersetzten. !!!Achtung - Höhrensagen!!!