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Currywurst mit Pommes

Erfahrener Schreiberling

  • "Currywurst mit Pommes" started this thread

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1

Thursday, June 7th 2007, 8:09am

Rücktritt von Klausuren

Moin,

habe ich es richtig verstanden, dass man mit der "neuen" Prüfungsordnung für Informatik jederzeit, also bis ca. 1-2 Tage vor Klausur, (unbegründet?) von einer Klausur zurücktreten kann ?

Rumpel

Trainee

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2

Thursday, June 7th 2007, 8:27am

Dazu folgendes:

Quoted

Ein Rücktritt ist nach der BMPO 2004 bis zum Beginn der jeweiligen Prüfungsleistung möglich!!
Der Prüfungsausschuss präzisiert, dass der Prüfungsbeginn bei Klausuren der Beginn der Ausgabe der Aufgaben ist, bei Seminaren und anderen nicht termingebundenen Prüfungsleistungen der Meldetermin.


Also kannst du exakt bis zur Ausgabe der Klausur grundlos zurücktreten. Das heißt, wenn du einfach nicht hingehst, bist du automatisch zurückgetreten. Allerdings nur bei den "normalen" Klausuren. Laborleistungen, Seminare etc. (s. Zitat) fallen nicht darunter (ein Beispiel wäre die Prüfung zu Scheme oder Java).
Wer ander'n eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät!

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Benjamin

Segelnder Alter Hase

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3

Thursday, June 7th 2007, 9:00am

Und es gilt auch so für mündliche Prüfungen, doch dort gehört es zum guten Ton, dass, wenn man sich für einen Termin eingetragen hat, einen Rücktritt doch bitte dem Prüfer (am besten noch am Vortag) mitteilt, damit dieser nicht sinnlos wartet usw. Das machen leider nicht alle Studierenden.
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

Sinan

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4

Thursday, June 7th 2007, 8:15pm

Quoted

Original von Rumpel
Also kannst du exakt bis zur Ausgabe der Klausur grundlos zurücktreten. Das heißt, wenn du einfach nicht hingehst, bist du automatisch zurückgetreten. Allerdings nur bei den "normalen" Klausuren. Laborleistungen, Seminare etc. (s. Zitat) fallen nicht darunter (ein Beispiel wäre die Prüfung zu Scheme oder Java).

:( Ich habe mich zu einem Seminar angemeldet und kann jetzt leider doch nicht teilnehmen. Ich werde also die Prüfungsleistung nicht bestehen.
Gilt das erste Mal als Freiversuch? Steht es später irgendwo? In der Prüfungsordung wird bei Freiversuchen zwischen Klausuren und Seminare/Labore nicht unterschieden. Ich frage aber trotzdem.
Danke
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Rumpel

Trainee

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5

Thursday, June 7th 2007, 9:25pm

Quoted

(8) Im Rahmen der Bachelor-Prüfung gelten während
der ersten 5 Fachsemester alle erstmals
abgelegten nicht bestandenen Prüfungsleistungen
als nicht unternommen (Freiversuch).

Darunter fällt mit Sicherheit auch eine Seminarleistung (weil auch Prüfungsleistung - siehe §9 der Prüfungsordnung "Arten der Prüfungsleistungen").
Es steht zumindest im QIS, dass der Freiversuch nicht bestanden wurde. Ob es später irgendwo auftaucht entzieht sich meiner Erfahrung...
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oixio

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6

Thursday, June 7th 2007, 10:38pm

Ich glaube auf dem Notenspiegel gibt es so eine Spalte, in der steht x.Prüfungsversuch (oder eine entsprechende Abkürzung)
Dieser Post wurde aus 100 % chlorfrei gebleichten, handelsüblichen, freilaufenden, glücklichen Elektronen erzeugt!

Sinan

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7

Thursday, June 7th 2007, 10:59pm

Quoted

Original von oixio
Ich glaube auf dem Notenspiegel gibt es so eine Spalte, in der steht x.Prüfungsversuch (oder eine entsprechende Abkürzung)

Wenn im Notenspiegel aber nur die bestandenen Prüfungsleistungen stehen, würde es entfallen, wenn man sich kein zweites Mal für dieselbe Prüfungsleistung anmeldet.
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Currywurst mit Pommes

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8

Friday, June 8th 2007, 8:03am

Da ich bis (jetzt) zum Glück noch keine Klausur verhauen habe...

was passiert wenn man eine 5.0 schreibt ? Geht die in den Notenspiegel ein ? Was ist wenn ich die Klausur dann noch einmal schreibe ? Bekomme dann dann quasi zwei Noten für ein Fach ? Oder zählt dann nur die neue Note ?

  • "Joachim" is male

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9

Friday, June 8th 2007, 8:21am

Quoted

Original von Currywurst mit Pommes
was passiert wenn man eine 5.0 schreibt ? Geht die in den Notenspiegel ein ? Was ist wenn ich die Klausur dann noch einmal schreibe ? Bekomme dann dann quasi zwei Noten für ein Fach ? Oder zählt dann nur die neue Note ?
Das steht alles in der Prüfungsordnung. In die Bachelor- bzw. Masterprüfung (was das genau ist, steht auch in der Prüfungsordnung) gehen nur bestandene Prüfungsleistungen ein.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

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  • "Joachim" is male

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10

Friday, June 8th 2007, 8:25am

Quoted

Original von Sinan

Quoted

Original von oixio
Ich glaube auf dem Notenspiegel gibt es so eine Spalte, in der steht x.Prüfungsversuch (oder eine entsprechende Abkürzung)

Wenn im Notenspiegel aber nur die bestandenen Prüfungsleistungen stehen, würde es entfallen, wenn man sich kein zweites Mal für dieselbe Prüfungsleistung anmeldet.
Mit "Notenspiegel" meint oixio die Übersicht über die bisherigen Prüfungsleistungen, die das Prüfungsamt ausstellt. Dort sind meines Wissens auch alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen aufgeführt. Auf dem Zeugnis (genauer: der Abschlußurkunde) tauchen allerdings (logischerweise) nur bestandene Prüfungsleistungen auf.
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Richard Hamming, 1962

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