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Ein Rücktritt ist nach der BMPO 2004 bis zum Beginn der jeweiligen Prüfungsleistung möglich!!
Der Prüfungsausschuss präzisiert, dass der Prüfungsbeginn bei Klausuren der Beginn der Ausgabe der Aufgaben ist, bei Seminaren und anderen nicht termingebundenen Prüfungsleistungen der Meldetermin.
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Original von Rumpel
Also kannst du exakt bis zur Ausgabe der Klausur grundlos zurücktreten. Das heißt, wenn du einfach nicht hingehst, bist du automatisch zurückgetreten. Allerdings nur bei den "normalen" Klausuren. Laborleistungen, Seminare etc. (s. Zitat) fallen nicht darunter (ein Beispiel wäre die Prüfung zu Scheme oder Java).
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(Im Rahmen der Bachelor-Prüfung gelten während
der ersten 5 Fachsemester alle erstmals
abgelegten nicht bestandenen Prüfungsleistungen
als nicht unternommen (Freiversuch).
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Original von oixio
Ich glaube auf dem Notenspiegel gibt es so eine Spalte, in der steht x.Prüfungsversuch (oder eine entsprechende Abkürzung)
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Das steht alles in der Prüfungsordnung. In die Bachelor- bzw. Masterprüfung (was das genau ist, steht auch in der Prüfungsordnung) gehen nur bestandene Prüfungsleistungen ein.
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Original von Currywurst mit Pommes
was passiert wenn man eine 5.0 schreibt ? Geht die in den Notenspiegel ein ? Was ist wenn ich die Klausur dann noch einmal schreibe ? Bekomme dann dann quasi zwei Noten für ein Fach ? Oder zählt dann nur die neue Note ?
This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Jun 8th 2007, 8:21am)
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Mit "Notenspiegel" meint oixio die Übersicht über die bisherigen Prüfungsleistungen, die das Prüfungsamt ausstellt. Dort sind meines Wissens auch alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen aufgeführt. Auf dem Zeugnis (genauer: der Abschlußurkunde) tauchen allerdings (logischerweise) nur bestandene Prüfungsleistungen auf.
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Original von Sinan
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Original von oixio
Ich glaube auf dem Notenspiegel gibt es so eine Spalte, in der steht x.Prüfungsversuch (oder eine entsprechende Abkürzung)
Wenn im Notenspiegel aber nur die bestandenen Prüfungsleistungen stehen, würde es entfallen, wenn man sich kein zweites Mal für dieselbe Prüfungsleistung anmeldet.
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