Junior Schreiberling
Date of registration: Oct 7th 2004
Location: Hannover
Occupation: 1. Semester M.Sc. Informatik
Quoted
(8 ) Es werden höchstens 30 CP aus Prüfungsleistungen
anerkannt, die bereits im Rahmen des
Bachelor-Studiengangs Informatik an der Universität
Hannover abgelegt wurden und gemäß den
Absätzen (3-5 und 7) wählbar sind, welche aber
nicht in die Bachelor-Prüfung einbezogen worden
sind. Außerdem kann ein Betriebspraktikum gem.
Abs. 4 anerkannt werden.
Guru
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Dieser Absatz bezieht sich auf alle Prüfungsleistungen, die bereits in die Bachelorprüfung eingegangen sind, nicht nur auf solche aus AG. Die Betonung liegt hierbei allerdings auf "in die Bachelorprüfung eingegangen". Prüfungen aus dem Katalog LS können gar nicht in die Bachelorprüfung eingegangen sein, weil es dort keinen Katalog LS gibt.Quoted
Original von SUPERDIM
Laut §25 Absatz 8 der Prüfungsordnung werden im Katalog AG wählbare Prüfungsleistungen im Rahmen des Bachelorstudiums nicht anerkannt.
Schau Dir mal die Durchführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung an (Link auf http://www.dbs.uni-hannover.de/fbinf/pruefausschuss/), dort steht ganz unten die Antwort auf Deine Frage. Mit "Bescheinigung" ist dabei ein Schreiben vom Prüfer gemeint, auf dem er Dein Bestehen bestätigt (also ein sogenannter "Schein").Quoted
Wenn ich im nächsten Semester immernoch Bachelorstudent bin und an dieser Veranstalung erfolgreich teilnehme, verfallen die CP?
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Junior Schreiberling
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Quoted
Original von Joachim
Dieser Absatz bezieht sich auf alle Prüfungsleistungen, die bereits in die Bachelorprüfung eingegangen sind, nicht nur auf solche aus AG. Die Betonung liegt hierbei allerdings auf "in die Bachelorprüfung eingegangen". Prüfungen aus dem Katalog LS können gar nicht in die Bachelorprüfung eingegangen sein, weil es dort keinen Katalog LS gibt.
Quoted
Schau Dir mal die Durchführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung an (Link auf http://www.dbs.uni-hannover.de/fbinf/pruefausschuss/), dort steht ganz unten die Antwort auf Deine Frage. Mit "Bescheinigung" ist dabei ein Schreiben vom Prüfer gemeint, auf dem er Dein Bestehen bestätigt (also ein sogenannter "Schein").
Guru
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Wobei ich meinen obigen Beitrag nochmal korrigieren muß. Ich habe zwar "in die Bachelorprüfung eingegangen" geschrieben, meinte aber "im Rahmen der Bachelorprüfung wählbar". Prüfungsleistungen, die bereits in die Bachelorprüfung eingegangen sind, können selbstverständlich nicht doppelt angerechnet werden. Aber das hattest Du ja bereits richtig verstanden, nur für's Protokoll.Quoted
Original von SUPERDIM
So hatte ich es mir auch gedacht. Es hat mich aber irritiert, da es den Katalog T in der Bachelorprüfung auch nicht gibt, er aber laut "gemäß den
Absätzen (3-5 und 7)" einbezogen wird. So wie es in den Durchführungsbestimmungen steht, müsste es (4-5 und 7) heißen.
Ich interpretiere die Prüfungsordnung so, daß 30+30 CP gemeint sind.Quoted
Danke für den Hinweis, die Seite habe ich bei all den Links dort gar nicht gesehen
Eine andere Frage: Kann man sich also zu den 30CP aus A,B,AG zusätzlich noch x CP aus LS und T anerkennen lassen?
Junior Schreiberling
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Guru
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Prüfungsleistungen aus LS und T sind Prüfungsleistungen die "nicht im Rahmen des Studiengangs Informatik" erbracht wurden, ganz einfach weil es keine solchen Leistungen im Rahmen des Bachelorstudiengangs erbracht werden können.Quoted
Original von SUPERDIM
Wie kommst du auf die anderen 30CP? In Absatz 9 steht "30 CP aus nicht im Rahmen des Studiengangs Informatik an der Universität Hannover". Das bezieht sich denke ich auf Leistungen, die man in einem anderen Studienganz bzw. Hochschule absolviert hat.
Grundsätzlich gilt: Im Rahmen des Bachelorstudiengangs erbrachte und bestandene Prüfungsleistungen aus den Katalogen A, B und AG können nur in die Masterprüfung eingebracht werden, wenn diese bei der Anmeldung zur Prüfung als "zusätzlich" deklariert worden sind (und damit nicht in die Bachelorprüfung eingegangen sind). Ist ein Katalog "abgeschlossen" worden, werden in allen Folgesemestern Prüfungsleistungen aus diesen Katalogen bei der Anmeldung automatisch als "zusätzlich" deklariert.Quoted
Ich habe an einem älteren Thread (http://forum.finf.uni-hannover.de/thread.php?threadid=1941) gelesen, dass man einen Katalog im vorherigen Semester abschließen muss, wenn man sich z.B. Prüfungsleistungen aus Katalog A anerkennen lassen will. Ist das veraltet oder immernoch aktuell?
Entscheidend ist für eine Anerkennung lediglich die Deklaration als "zusätzlich". Kurz gesagt: Du mußt dich bereits bei der Anmeldung zur Prüfungsleistung festlegen, ob Du sie in die Bachelorprüfung einbringen möchtest oder nicht. Eine nachträgliche Umdeklaration ist nicht möglich!Quoted
Angenommen ich bestehe eine Prüfung aus Katalog A nicht: kann ich diese nachholen und mich zusätzlich noch in anderen Veranstaltungen des Katalogs A prüfen lassen, die ich dann in die Masterprüfung einbringen kann?
Quoted
Original von Joachim
Ich interpretiere die Prüfungsordnung so, daß 30+30 CP gemeint sind.Quoted
Eine andere Frage: Kann man sich also zu den 30CP aus A,B,AG zusätzlich noch x CP aus LS und T anerkennen lassen?