Original von BLUESCREEN
Was mir konkret als Frage einfällt: Wer hat nach Abgabe die Rechte an der Arbeit? Gehen die in den Besitz des betreuenden Instituts über? Oder ist es z.B. möglich, dass eine im Rahmen der Abschlussarbeit entwickelte Software als freie Software veröffentlicht wird?
Also genau weiß ich es jetzt auch nicht. Aber konkret wird das wohl von der Arbeit und dem Institut abhängen. Es kann einen Unterschied machen ob du alleine was machst oder z.B. eine andere Arbeit ergänzt/fortführst etc.
Ich musste z.B. einen Erklärung unterschreiben, dass das Institut meinen Code zu Forschungszwecken weiterverwenden darf. Bei jeglicher darüber hinaus gehender Nutzung (z.B. kommerziell) bedarf der Absprache mit allen am Code beteiligten. (oder so ähnlich ist der Wortlaut, ich habe ein Projekt weitergeführt).
Ich würde also sagen: Erstellst du was eigenständiges, neues solltest du das in Absprache mit dem Institut auch frei veröffentlichen können. Du wirst anders herum auf jeden Fall nicht verhindern können, dass die Software im Institut zu Forschungszwecken genutzt wird. (Was ja auch meist der Sinn und Zweck einer solchen Arbeit ist)
Am besten frag einfach mal dort nach, wo du deine Arbeit schreiben möchtest.