Zum Thema Bestehensgrenze bei Klausuren folgendes:
- Wenn man 50% der Punkte erreicht hat, dann hat man (meiner Erfahrung nach) in den allermeisten Klausuren sicher bestanden! (Kann mich nur an eine Klausur erinnern, wo die Bestehensgrenze bei 60% der Punkte lag)
- Es kann (!) sein (MUSS aber nicht), dass die Bestehensgrenze bei manchen Klausuren noch im Nachhinein geändert wird, so dass z.B. auch mit 45%, 40% etc. ein Bestehen möglich ist.
- Manche Klausuren sind sogenannte "Auswahlklausuren", in denen man von vorneherein nicht 50% der Punkte zum Bestehen braucht (sondern z.B. nur 30%)
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr!
Im Zweifelsfall gilt immer das, was der entsprechende Dozent sagt... also am besten immer nachfragen! Wie Benjamin sagte: Es gibt da keine wirkliche Regel.