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Red Eye

Junior Schreiberling

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1

Friday, March 28th 2008, 10:53am

Nachträgliche Anrechnung einer Prüfungsleistung für den Master

Hallo zusammen,

gibt es die Möglichkeit eine bereits abgelegte Prüfung von diesem Semester nachträglich für den Masterstudiengang anzurechnen?

Wo kann man genau nachlesen, wie und welche und wieviele Prüfungen man im Bachelor schreiben kann, die man sich für den Master anrechnen lassen will?



Vielen Dank!
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Trikona

Am ENDE und dahinter

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2

Friday, March 28th 2008, 11:07am

Alle Prüfungen die du im Bachelor als "Zusätzliche Prüfungsleistungen" ablegst, welche im LVK stehen kannst du dir im Master anrechnen lassen. Allerdings nur bis zu einer Grenze von 30CP. Angerechnete Prüfungsleistungen können nicht verbessert werden.
Das Anrechen musst du mit einem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen und zwar bevor(!!!) du dich zur Masterprüfung anmeldest. Warum solltest du dies danach machen wollen? Oder hab ich jetzt das "nachträglich" falsch gedeutet?

Weitere 30CP könntest du aus den Masterkatalogen LS und T mitnehmen.
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Markus

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3

Friday, March 28th 2008, 11:13am

"bevor du dich zur Masterprüfung" angemeldet hast bedeutet vor der ersten Prüfungsanmeldung im Masterstudiengang, weil die Anmeldung zur Masterprüfung ein ebenfalls vorher auszufüllender Zettel ist (vgl. Anmeldung zur Bachelorprüfung im ersten Semester)
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

CrissCross

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4

Friday, March 28th 2008, 1:55pm

RE: Nachträgliche Anrechnung einer Prüfungsleistung für den Master

gibt es die Möglichkeit eine bereits abgelegte Prüfung von diesem Semester nachträglich für den Masterstudiengang anzurechnen?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du eine Prüfung abgelegt, die du ursprünglich für deinen Bachelor haben wolltest.
Jetzt aber brauchst du die Punkte nicht mehr (weil du schon deine 180 CPs voll hast) und willst wissen, ob du diese Prüfung in den Master "mitnehmen" kannst?
Habe ich dich da richtig verstanden?

Nach meinen Informationen ist es nicht mehr möglich so eine Prüfung für den Master umzuschreiben. Aber du kannst ja Prof. Lipeck sicherheitshalber nochmal anschreiben.
"Technology is easy - people are hard."

(John Gage - Sun Microsystems zum Thema warum IT-Projekte scheitern)

Markus

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5

Friday, March 28th 2008, 2:18pm

Alle Prüfungen, die über die 180 CP hinaus abgelegt wurden, landen automatisch im Katalog "zusätzliche Prüfungsleistungen" und sind demnach für den Masterstudiengang Informatik anrechenbar.
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CrissCross

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  • "CrissCross" is male

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6

Friday, March 28th 2008, 2:41pm

Alle Prüfungen, die über die 180 CP hinaus abgelegt wurden, landen automatisch im Katalog "zusätzliche Prüfungsleistungen" und sind demnach für den Masterstudiengang Informatik anrechenbar.
Ja? Ok, das war mir neu. Ich hatte Herrn Lipeck nämlich schonmal gefragt, ob es möglich sei eine Prüfung nachträglich zur "zusätzlichen Prüfungsleistung" umzuschreiben und seine Antwort war:

Quoted

Nein, es sind keine bedingten Deklarationen als regulaer oder
zusaetzlich, und keine nachtraeglichen Umwandlungen zugelassen.

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Markus

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7

Friday, March 28th 2008, 2:51pm

Es geht auch nicht um nachträglichen Umwandeln, sondern um eine IMHO automatisch vorgenommene Umbuchung von Prüfungsleitungen gemäß §14(8) der PrüfOrd.
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  • "Joachim" is male

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8

Friday, March 28th 2008, 3:20pm

Es geht auch nicht um nachträglichen Umwandeln, sondern um eine IMHO automatisch vorgenommene Umbuchung von Prüfungsleitungen gemäß §14(8) der PrüfOrd.
Der entscheidende Teil des von Dir genannten Absatzes ist "in einem früheren Prüfungszeitraum". In dem Prüfungszeitraum, in dem die jeweilige Fachprüfung tatsächlich bestanden wird, findet daher keine automatische Umbuchung statt. Dies scheint der hier vorliegende Fall zu sein.

Zusammengefaßt:
Nur als zusätzlich deklarierte Prüfungsleistungen können in die Masterprüfung übernommen werden (und auch dann nur, wenn diese Absicht bis spätestens zur Anmeldung zur Masterprüfung angezeigt wird). Die Deklaration (ob implizit oder nicht) kann nachträglich nicht geändert werden. Welche Deklaration für die einzelnen Prüfüngsleistungen vorliegt, läßt sich aus der Prüfungsübersicht vom Prüfungsamt ersehen.
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Markus

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9

Friday, March 28th 2008, 3:45pm


Nur als zusätzlich deklarierte Prüfungsleistungen können in die Masterprüfung übernommen werden
Was allerdings nicht für Labore etc. gilt, da diese (zumindestens bei mir) nicht als zusätzliche Prüfungsleistung im Bachelor deklariert werden können, da sie gar nicht in den Bachelorkatalogen auftauchen.
Den Rest kann ich weder überprüfen noch widerlegen, ich bin jedoch bislang immer davon ausgegangen, dass jede Prüfung nach bestandener Fachprüfung (= Katalog voll) als zusätzlich umgebucht wird. Aber von etwas ausgehen heißt ja nicht, dass dem so ist (:

Edit: Aber du hast zumindestens insofern Recht, dass der Absatz nicht klärt, was passiert, wenn man im selben Prüfungszeitraum mehrere Prüfungsleistungen des selben Kataloges erfolgreich ablegt und dadurch die nötigen Credits überschreitet. Ich bin immer noch der Meinung, dass dann einfach die Überzähligen Prüfungen umgebucht werden. Aber solange keiner Schreit, dass das bei ihm mal so passiert ist, wird's wohl nichts mit meiner "Beweisführung" ;)

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob Red Eye wirklich genau das gemeint hat, wo wir gerade so herzhaft diskutieren ;)
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  • "Joachim" is male

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10

Friday, March 28th 2008, 5:15pm

Edit: Aber du hast zumindestens insofern Recht, dass der Absatz nicht klärt, was passiert, wenn man im selben Prüfungszeitraum mehrere Prüfungsleistungen des selben Kataloges erfolgreich ablegt und dadurch die nötigen Credits überschreitet.
Ich bin der Meinung, daß die Prüfungsordnung hier eindeutig ist:

§ 14(8): Wurde eine Fachprüfung abgeschlossen, so gehen alle in Folgesemestern abgelegten Prüfungsleistungen für diese Fachprüfung nicht mehr in die Bildung der Fachnote ein (damit sind diese automatisch zusätzliche Prüfungsleistungen). Da dieser Absatz nur eine Einschränkung von § 14 (7) darstellt, gehen alle übrigen Prüfungen zu dieser Fachprüfung in die Bildung der Fachnote ein. (Was auch sinnvoll ist, denn sonst würde die rein organisatorisch bedingte Festlegung der Klausurtermine die Fachnote beeeinflussen.)
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Markus

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11

Friday, March 28th 2008, 7:18pm

Ah, ok, stimmt. Hm, dann können ja nachher mehr als 180CP zur Note beisteuern 8)
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