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kakTuZ

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1

Friday, July 18th 2008, 12:46pm

Erlass von Studiengebühren im Abschlusssemester

Hallo,
einige werden von der Möglichkeit schon gehört haben, aber da ich da vor ein paar Tagen auch noch nix davon wusste schreib ich es hier mal rein.

Studenten, die in ihrem Abschlusssemester sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, erlässt die Uni Hannover die Studiengebühren.Genauere Angaben [1] und den Antrag [2] gibt es auf der Uni Homepage. Ihr müsst zum einen eure Einkünfte angeben, die unter einer Grenze liegen, die sich am Bafög Satz orientiert (siehe [1]) und euch beim Prüfungsamt von Frau Koch bestätigen lassen, dass ihr euch am Ende des Studiums befindet (also ihr müsst die 75 CP haben um eine Masterarbeit anmelden zu können, bzw die entsprechende Anzahl für eine Bachelorarbeit, wobei ich aber nicht weiss, wie das gehandhabt wird, wenn ihr danach noch den Master anschließen wollt).
Die First zur Stellung des Antrages endet einen Montag nach Vorlesungsende in eurem Abschlusssemester (also noch genau einen Monat für dieses Semester und ca. Februar im WS09).

Wird die Arbeit innerhalb des ersten Monats eines Semesters fertig, gibt es die Möglichkeit Studien- und Semesterbeitrag zurückerstattet zu bekommen. Dazu braucht das Prüfungsamt bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn! die endgültige Bewertung oder die Bestätigung von Erst- und Zweitprüfer, dass die Arbeit mit mindesten 4.0 bewertet wird -- Achtung: der Vorlesungsbeginn ist im SS09 bereits der 30.03.09! [3])

Schöne Grüße
Maxi

PS: Für alle anderen gibt es immer noch die Möglichkeit sich auf Stipendien zu bewerben [4].
PPS: Frau Koch ist Anfang September für drei Wochen nicht da

[1] http://www.uni-hannover.de/de/studium/im…raege/index.php (ungefähr auf der Hälfte der Seite bei "In welchen Fällen kann der Studienbeitrag erlassen werden?", dritter Punkt)
[2] http://www.uni-hannover.de/imperia/md/co…enbeitraege.pdf
[3] http://www.uni-hannover.de/de/aktuell/semestertermine/
[4] Stipendien für das Studium an der Leibniz Uni - BEWERBT EUCH :)
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Currywurst mit Pommes

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2

Monday, July 28th 2008, 9:56am

Danke für die Infos.

Ich habe noch Fragen: (An wen kann man sich hier eigentlich offiziell wenden? Service Center?)

Quoted


Die First zur Stellung des Antrages endet einen Montag nach Vorlesungsende in eurem Abschlusssemester (also noch genau einen Monat für dieses Semester und ca. Februar im WS09).


- Stelle ich den Antrag nachträglich ? Wenn ich also im nächsten Semester meine Bachelorarbeit schreibe, muss ich dann jetzt den Antrag abgeben oder erst Ende nächstes Semester (und die Gebühren werden nachträglich zurückerstattet) ?

- Wie lege ich mein (nicht existierendes) Einkommen offen ?

- Sollte ich jetzt schon meinen Semesterbeitrag überweisen (bin eh schon spät dran) ?

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serotonin

Trainee

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3

Monday, July 28th 2008, 10:26am

1. Zuständig für den Erlass ist das Immatrikulationsamt. Der Empfang im Service Center kann dir Fragen beantworten auch die dort zu erreichende Dame vom Immatrikulationsamt.

2. Den Antrag musst du spätestens 1 Monat nach Vorlesungsende des betreffenden Semesters stellen. Wenn du also nächstes Semester deine Bachelor-Arbeit schreibst, musst du den Antrag spätestens im Februar 2009 abgeben.
Ob es einen Termin gibt, zu dem du es frühst möglich abgeben kannst, kann ich nicht sagen, da fragst du am besten beim Service Center.

3. Dein Einkommen deklarierst du im ->Antrag<-. Eventuell wirst du aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen.

4. Da bin ich mir nicht sicher, am besten auch beim Service Center fragen
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kakTuZ

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4

Monday, July 28th 2008, 11:24am


- Sollte ich jetzt schon meinen Semesterbeitrag überweisen (bin eh schon spät dran) ?
Ja, da du den Antrag nachträglich stellst.
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