Nur kurz zur Info:
Da bei uns gestern die Frage auftauchte, ob ein "beliebig beidseitig beschriebenes Blatt" auch bedruckt sein darf, habe ich bei Arne nachgefragt, der diese Frage bejaht hat und es auch gleich auf der
Webseite geändert hat, also "erlaubt ist ein beliebig beidseitig beschrieben/bedrucktes DINA4 Blatt. Also auch in Schriftgröße 1 gedruckt meinetwegen. Hauptsache nur 1 Blatt."
Viel Spaß allen beim Lernen!