Date of registration: Apr 25th 2006
Location: Südstadt
Occupation: (iter (B.Sc. Inf, 8)) \n (be-a-slave ("SRA", "Bachelor Thesis")) \n (be-a-programmer-slave ("Freelancer", "Programming"))
Quoted
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
bei mir zu hause kann ich gar nicht mehr angerufen werden
Hey, ich hatte letzte Woche auch mehrmals Probleme beim Telefonieren (mitten in der Stadt), aber habe es auf mein Handy geschoben.
Diese Woche ist aber alles okay gewesen. Wo wohnst Du denn?
Die Verletzung der Vertragspflicht ist von Dir ja wohl schon bemängelt worden. Hast Du eine Frist zur Behebung gesetzt?
Date of registration: Dec 11th 2003
Location: Celle / Hannover Recht-hab-Quote : 100% Schläge für Kaos : 17 Signaturenverachter
Occupation: Informatik