Aber, dann darf man auch null Studienleistungen in Anspruch nehmen bzw. erbringen, oder? Viele machen ja gerne auch ein zwei Prüfungen ohne Vorlesung, wenn sie beispielsweise 6 Monate Praktikum machen. Ich habe es immer verstanden als: wenn Prüfungen, dann Studienbeiträge.Es gibt noch eine dritte Hybrid-Variante neben beurlaubung und nicht beurlaubung. Diese wurde mir von Frau Koch vorgestellt:
Macht man ein Praktikum, das mehr als 3 Monate dauert, dann zahlt man keine Studiengebühren, kriegt aber das Semesterticket und kann Prüfungen ablegen. Zählt jedoch als Fachsemester. Kostenpunkt ~250€.
Versicherungsmakler
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Hat er was zu eigenverantwortlicher Projektarbeit gesagt oder würde das eher unter Praxissemester zählen?
Von dieser "Hybrid-Variante" habe ich noch gar nicht gehört - klingt aber sehr interessant. Wie läuft das denn formal ab - muss man erst den normalen Beitrag zahlen und bekommt dann Geld zurück?
Aber, dann darf man auch null Studienleistungen in Anspruch nehmen bzw. erbringen, oder? Viele machen ja gerne auch ein zwei Prüfungen ohne Vorlesung, wenn sie beispielsweise 6 Monate Praktikum machen. Ich habe es immer verstanden als: wenn Prüfungen, dann Studienbeiträge.
Es hat zwar gezielt Rückfragen nach praktischer Erfahrung gegeben, da musste ich dann passen, aber das zügige Studium als Gegenargument konnte das wieder ausgleichen.