Da kann ich glaub ich mal aus meinem Nähkästchen plaudern:
Es gibt viele Professoren, die ein großes Interesse daran zeigen, dass ihre Vorlesung mitgeschrieben wird, bzw. diese Mitschriften auch veröffentlicht werden.
Ich habe mehrere Mitschriften zu Stochastik gemacht und diese ins Netz gestellt und zwar für jedermann verfügbar und das mit der vollen Unterstützung der
Professoren. Bei Übungsblättern oder Übungsmitschriften, die sich konkret auf Aufgabenzettel beziehen, sieht das etwas anders aus, aber da sollte es reichen,
eine Mail an den Dozenten zu schreiben und zufragen, ob man seine Mitschriften veröffentlichen darf, dann geht das auch - so war es jedenfalls bei mir.
Meist erhält man dann auch die Erlaubnis, die aktuellen Übungsblätter für kommende Generationen zu
mirrorn, aber das sollte man dann auch per Mail klären.
Von einer Regelung, wie du sie erwähnst hab ich jedenfalls noch nichts gehört.
Wenn man nun die Sache aus Richtung des Urheberrechts betrachtet, dann kommt man (zumindest an unserer Uni) auf die gleiche Aussage:
Die Vorlesung und der Tafelanschrieb liegen unter dem Urheberrecht des Dozenten. Dies verfällt auch erst 75 jahre nach dessen Tod. Allerdings sind unsere Veranstaltungen - und damit auch
die Vorlesungen öffentlich, d.h. es kann sich jeder in den Raum setzen und zuhören, was dazu führt, dass die Mitschrift auch von einem Nicht-Zugelassenen Hörer angefertigt werden könnte und auch darf,
was also bedeutet, dass der Dozent seine Materialien nicht nur einem begrenztem Hörerkreis zur Verfügung stellt, sondern auch allen anderen. Daher wird auch die Mitschrift, denn dabei handelt es sich
ja um nichts anderes als das Werk des Donzenten - kopiert von einem Studenten - einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Imho steht auch einer weiter-Verbreitung nichts weiter im Weg - es sei denn,
der Dozent verbietet dies ausdrücklich, was ich aber noch nie gehört habe und auch keinen Sinn ergeben würde.
Sollte hier jetzt die ein oder andere Aussage etwas hinken, dann bitte ich im Korrektur, aber so stellt sich mir diese Sachlage dar. (Nachdem ich im letzten Jahr Immaterialgüterrecht gehört habe

)
SoS