Richtig, das ganze Zurücktreten geht natürlich nur bei Klausuren und mündlichen Prüfungen, siehe §17 Absatz 1 der
Prüfungsordnung 2009!
§17 Absatz 2 sagt aus, dass man nach dem Beginn einer Prüfungsleistung nicht (bzw. nur aus triftigen Gründen) zurücktreten kann.
Bei Laborübungen (z.B. Scheme, Java) beginnt aber die Prüfungsleistung schon mit dem Beginn des Semesters. Man hat also mit dem Bearbeiten des ersten Übungsblattes quasi schon mit der Prüfung angefangen, also kann man nicht mehr zurücktreten sobald man sich einmal angemeldet hat.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
PS:
LEST DIE PRÜFUNGSORDNUNG SELBST! Fragen bei Unklarheiten sind natürlich trotzdem erlaubt und erwünscht.