erstmal kurz vorweg: zu der PO 2009 gibt es keine ZO 2009, sondern es gilt weiterhin die ZO 2004 (13.07.), sehe ich das richtig?
in §2 (3) und §4 (1) 2. steht man muss ein qualifiziertes Gutachten einer Professorin oder eines Professors der Informatik [...] mit dem Zulassungsantrag vorlegen.
Da das hier ja zwangsweise einige schon durchlaufen haben wärs nett, wenn jemand mal beschreiben könnte wie sowas in etwa aussieht oder abläuft.
Gehe ich einfach zu einem Prof. hin und sage "hey, ich war doch letztes Semester bei Ihnen in der Vorlesung - da haben sie mich bestimmt gesehen - und habe auch eine ganz passable Klausur geschrieben ... können Sie mir eben ein Gutachten ausstellen, dass ich in Ihrem Kurs ganz toll fleißig war" ?
ist dieses Gutachten in dem Fall eine rechtliche Voraussetzung, oder eine uniinterne ?
This post has been edited 1 times, last edit by "derSmutje" (Apr 5th 2010, 5:05pm)
Bei uns ist es bis auf Ausnahmen Usus, dass der Erstprüfer der Bachelorarbeit das Empfehlungsschreiben ausfüllt schreibt.Gehe ich einfach zu einem Prof. hin und sage "hey, ich war doch letztes Semester bei Ihnen in der Vorlesung - da haben sie mich bestimmt gesehen - und habe auch eine ganz passable Klausur geschrieben ... können Sie mir eben ein Gutachten ausstellen, dass ich in Ihrem Kurs ganz toll fleißig war" ?
This post has been edited 1 times, last edit by "Markus" (Apr 5th 2010, 5:54pm)
Wie sieht es den generell mit der Zulassung aus.
Sprich muss man irgendwie befürchten, z.B. wenn der Notendurchschnitt nicht gut ist, dass man nicht zum Master zugelassen wird?