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Coolyo

Junior Schreiberling

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1

Monday, April 5th 2010, 4:36pm

Gutachten für Masterzulassung

Hiho,

erstmal kurz vorweg: zu der PO 2009 gibt es keine ZO 2009, sondern es gilt weiterhin die ZO 2004 (13.07.), sehe ich das richtig?

So, dann zu meiner eigentlichen Frage:
in §2 (3) und §4 (1) 2. steht man muss ein qualifiziertes Gutachten einer Professorin oder eines Professors der Informatik [...] mit dem Zulassungsantrag vorlegen.

Da das hier ja zwangsweise einige schon durchlaufen haben wärs nett, wenn jemand mal beschreiben könnte wie sowas in etwa aussieht oder abläuft.
Gehe ich einfach zu einem Prof. hin und sage "hey, ich war doch letztes Semester bei Ihnen in der Vorlesung - da haben sie mich bestimmt gesehen - und habe auch eine ganz passable Klausur geschrieben ... können Sie mir eben ein Gutachten ausstellen, dass ich in Ihrem Kurs ganz toll fleißig war" ? ^^

Ich meine was soll da großartig begutachtet werden?
CV und eine Stellungnahme zu den Beweggründen muss man ja separat abgeben, genau wie nachweise über eventuelle Berfuserfahrung in der Richtung ... da bleibt fast nur eine art mündliche Prüfung über alle bisher bestandenen Fächer, was ich mir nicht vorstellen kann. 8)

Also verzeiht meine Unwissenheit und ich hoffe ihr könnt fleißig Erfahrungen berichten... danke,
Julian

derSmutje

Alter Hase

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2

Monday, April 5th 2010, 4:50pm

RE: Gutachten für Masterzulassung


erstmal kurz vorweg: zu der PO 2009 gibt es keine ZO 2009, sondern es gilt weiterhin die ZO 2004 (13.07.), sehe ich das richtig?

Jop.


in §2 (3) und §4 (1) 2. steht man muss ein qualifiziertes Gutachten einer Professorin oder eines Professors der Informatik [...] mit dem Zulassungsantrag vorlegen.

Da das hier ja zwangsweise einige schon durchlaufen haben wärs nett, wenn jemand mal beschreiben könnte wie sowas in etwa aussieht oder abläuft.
Gehe ich einfach zu einem Prof. hin und sage "hey, ich war doch letztes Semester bei Ihnen in der Vorlesung - da haben sie mich bestimmt gesehen - und habe auch eine ganz passable Klausur geschrieben ... können Sie mir eben ein Gutachten ausstellen, dass ich in Ihrem Kurs ganz toll fleißig war" ? ^^

Also es wird sicher nicht ganz einfach, wenn dich der Professor "nur gesehen" hat.;)

Es gibt für dieses Gutachten Vordrucke, die ein Professor deiner Wahl ausfüllen kann. Es macht natürlich Sinn, dass du immerhin mit dem Professor oder einem seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammengearbeitet hast. Die Art einer Zusammenarbeit ist nicht vorgeschrieben, spontan fallen mit da HiWi-Jobs und die anzufertigende Bachelorarbeit ein. Ich habe gehört, dass viele ihren Erstgutachter der Bachelorarbeit auch für dieses Gutachten heranziehen.
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cartman

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3

Monday, April 5th 2010, 4:57pm

ist dieses Gutachten in dem Fall eine rechtliche Voraussetzung, oder eine uniinterne ?

derSmutje

Alter Hase

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4

Monday, April 5th 2010, 5:04pm

ist dieses Gutachten in dem Fall eine rechtliche Voraussetzung, oder eine uniinterne ?

Das Gutachten gehört für alle Bewerber zum Pflichtteil ihrer Masterbewerbung Es spielt dabei keine Rolle, wo der zum-Master-qualifizierende Abschluss erbracht worden ist.
/join #inf

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sasa

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5

Monday, April 5th 2010, 5:12pm

Ich nehme mal an: Gutachten = Empfehlungsschreiben?

Ich bin damals zum Erstprüfer meiner Bachelorarbeit gegangen. Das war eigentlich überhaupt kein Problem, er wollte nur einen aktuellen Notenspiegel sehen.

Markus

the one and only Unterstrich!

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6

Monday, April 5th 2010, 5:53pm

RE: Gutachten für Masterzulassung

Gehe ich einfach zu einem Prof. hin und sage "hey, ich war doch letztes Semester bei Ihnen in der Vorlesung - da haben sie mich bestimmt gesehen - und habe auch eine ganz passable Klausur geschrieben ... können Sie mir eben ein Gutachten ausstellen, dass ich in Ihrem Kurs ganz toll fleißig war" ? ^^
Bei uns ist es bis auf Ausnahmen Usus, dass der Erstprüfer der Bachelorarbeit das Empfehlungsschreiben ausfüllt schreibt.
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

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Soul

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7

Monday, April 5th 2010, 6:13pm

Wie sieht es den generell mit der Zulassung aus.
Sprich muss man irgendwie befürchten, z.B. wenn der Notendurchschnitt nicht gut ist, dass man nicht zum Master zugelassen wird?

Neutrino

masselos

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8

Monday, April 5th 2010, 6:31pm

Da der Masterstudiengang nicht ausgelastet ist, also jedes Semester noch Plätze frei bleiben, gibt es bei uns meist kein Problem mit der Zulassung. Wenn man seinen Bachelor sogar an der LUH gemacht hat und sich für den Master bewirbt, gibt es AFAIK keinen Fall, wo der Student nicht zugelassen wurde.
Wenn man seinen Bachelor irgendwo anders gemacht hat, kann es passieren, dass man noch Auflagen bekommt.

Coolyo

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9

Monday, April 5th 2010, 9:19pm

Wie sieht es den generell mit der Zulassung aus.
Sprich muss man irgendwie befürchten, z.B. wenn der Notendurchschnitt nicht gut ist, dass man nicht zum Master zugelassen wird?


Also laut ZO brauchst du mindestens 6 Punkte um überhaupt gegeignet zu sein:
4 Punkte kommen durch die note (wenn du nicht zu den besten 30% gehörst haste da schonmal 0)
4 Punkte sind das Gutachten
4 Punkte "Berufserfahrung , Weiterbildung und Persönliche Eignung"
... würde im natürlich auch hoffen, dass im Zweifel einfach so viele zugelassen werden bis die 60 Plätze voll sind ... aber deswegen ja meine frage, hier denn das Gutachten zählt ja mindestens genauso viel wie die Note :)

RedKen

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10

Monday, April 5th 2010, 10:23pm

Also bisher war die Praxis die, dass alle internen Bewerber mit Informatik Bachelor zum Master zugelassen wurden. Und ich sehe keinen Grund, warum sich das ändern sollte.
ich sitz' am Puls der Zeit und schneid' und schneid' und schneid'...