Hallo Leute,
bin inzwischen ein dreisie geworden und habe bisher kein BAFÖG beantragt.Könnte man das immernoch tun?
Anderes Problem ist das Meine Mutter ihr Lohn immer auf mein Konto bekommen hat, da sie als sie anfing kein Konto hatte...Da es aber auf mein Namen ist wird das BAFÖG-Amt das Geld wohl zu meinen Vermögen rechnen oder?
Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)Hallo Leute,
bin inzwischen ein dreisie geworden und habe bisher kein BAFÖG beantragt.Könnte man das immernoch tun?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das machen kannst. Denn manchmal gibt es Studenten, die die ersten Semster mehr verdienen oder deren Eltern zu hohes Einkommen haben und keinen Antrag stellen. Aber im Laufe des Studiums werden die Studenten dann zu Bafögempfängern. Schau einfach mal im Service Center vorbei, da können die dich ganz einfach und schnell zu deiner Situation beraten.
Anderes Problem ist das Meine Mutter ihr Lohn immer auf mein Konto bekommen hat, da sie als sie anfing kein Konto hatte...Da es aber auf mein Namen ist wird das BAFÖG-Amt das Geld wohl zu meinen Vermögen rechnen oder?
Kriegst du das Geld immernoch auf dein Konto? Dann wäre es ein Problem. Aber eigentlich ist es so, dass dein Einkommen und dein Kapital/Eigentum (max: ca. 5200 €) für den Bewilligungszeitraum gemessen wird. Also was du vom 1.11.2010 - 30.9.2011 verdienst hast und besitzt. Das Einkommen deiner Mutter und deines Vaters wird an Hand des/der Steuerbescheid(e) von vor zwei Jahren, also 2008, bemessen.
Leider wirst du für Oktober (falls du Bafög empfangen darfst) kein Bafög mehr bekommen, da die Abgabefrist immer am letzten Tag des Vormonats endet.
Geld bekommst du, wenn überhaupt, meines Wissens dann frühestens mit Beginn des nächsten Sommersemesters.
Zählt ein Sparbuch das auf mein Namen angelegt wurde auch zu meinen Vermögen auch wenn ich als Kind davon nich bescheid wissen konnte bzw weis....?
Ich denke mal, das Einkommen zählt für den, der auch die Einkommensteuer dafür zahlt. Relevant sollte also die Steuererklärung deiner Mutter sein, nicht was pro Monat auf dein Konto eingeht. Aber da frag am besten wirklich mal das BAföG-Amt, die können dir das genauer sagen. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn du das Geld auf deinem Konto "lagerst", weil du dann die Zinsen bekommst, wie Jules schon erklärt hat.Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)
Ich denke mal, das Einkommen zählt für den, der auch die Einkommensteuer dafür zahlt. Relevant sollte also die Steuererklärung deiner Mutter sein, nicht was pro Monat auf dein Konto eingeht. Aber da frag am besten wirklich mal das BAföG-Amt, die können dir das genauer sagen. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn du das Geld auf deinem Konto "lagerst", weil du dann die Zinsen bekommst, wie Jules schon erklärt hat.Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)
Also Einkommensteuer zahlt sie gar nicht is ein Job auf 400 Euro Basis, weis jetzt nicht ob das relevant ist...Zinsen bekomme ich auf mein Konto auch keine , da es ein Giro-Free für Studenten/Schüler ist...Ich denke mal, das Einkommen zählt für den, der auch die Einkommensteuer dafür zahlt. Relevant sollte also die Steuererklärung deiner Mutter sein, nicht was pro Monat auf dein Konto eingeht. Aber da frag am besten wirklich mal das BAföG-Amt, die können dir das genauer sagen. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn du das Geld auf deinem Konto "lagerst", weil du dann die Zinsen bekommst, wie Jules schon erklärt hat.Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)
Also diese "Ich wusste von dem Geld nichts"-Sache kannst du dir ganz deutlich abschminken. Im Internet stolpert man immer wieder über diese Threads, wo Leute dies fragen, aber auch wo Leute davon berichten, wie das Bafög Amt davon sptiz bekommen hat und diese erwischt wurden. Jedes Jahr wird ein automatischer Abgleich von den vorherigen Jahren mit dem Finanzamt gemacht. Da Zinseinnahmen von Spareinlagen über die Abschlagsteuer versteuert werden und dies automatisch von der Bank ans Finanzamt bzw. von dir ans Finanzamt, falls du Abschlagsteuern auf Grund von Freibeträgen zurückbekommen willst, kann man dies auch nicht umgehen. Ziemlich leicht kann man dann an Hand der gezahlten Abschlagsteuer den genauen Wert der Spareinlage ermitteln.
Der Abgleich dürfte übrigens über das sog. Kontenabrufverfahren durch den "Geheimdienst" der Finanzbehörden, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), erfolgen.
Quoted
3.2 In folgenden Fällen kommt hiernach ein Kontenabruf in Betracht:
...
d) Bei der Ausbildungsförderung und der Aufstiegsförderung basiert das maßgebende Einkommen auf der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG (§ 21 BAföG; § 17 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).
Quoted
Kontenabruf für nichtsteuerliche Zwecke (Finanzbehörden nach § 93 Abs. 8 AO)
Nach § 93 Abs. 8 AO wird die Möglichkeit des Kontenabrufs auch den für die Verwaltung
...
3. der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
...
zuständigen Behörden eröffnet.
This post has been edited 1 times, last edit by "Bastian" (Oct 14th 2010, 2:36pm)
This post has been edited 2 times, last edit by "matthiass" (Oct 14th 2010, 6:33pm)
[...]Das bedeutet doch nicht ansatzweise, dass ich die freigestellte Summe auch ausschöpfe, also kann darüber doch gar kein Rückschluss auf mein Vermögen gezogen werden. [...]
[...]Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag stellen und damit in der Summe den Freibetrag überschreiten, müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der freigestellten Einkünfte jährlich elektronisch mitteilen (§ 45d EStG).[...]
This post has been edited 1 times, last edit by "Jules" (Oct 15th 2010, 8:23am)