Quoted
2Eine nicht bestandene Prüfungsleistung
kann zweimal wiederholt werden.
Quoted
3Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen
Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss innerhalb
eines Jahres erfolgen.
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(2) Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach Anlage 1 erforderlich ist, gemäß § 16 nicht mehr möglich ist.
This post has been edited 1 times, last edit by "SunshineSunny" (Feb 11th 2011, 3:09pm)
Dankeschön habe mal ne mail an beide geschriebenPrüfungsausschuss ist Frau Szczerbicka hsz@sim.uni-hannover.de
Frau Gries ist nur die Ansprechpartnerin des Prüfungsamtes für uns Informatiker. Nicht aber unbedingt die Dame, die das letzte Sagen in Prüfungsangelegenheiten hat.