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newgame

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Saturday, March 5th 2011, 1:12pm

AGI LP-Anrechnung

Ich bin dabei zu planen welche Kurse ich die kommenden Semester belegen sollte um die Mindestanzahl von 180LP zum Bestehen des Bachelors zu erreichen. So moechte ich unter anderem dazu im 6.Semester das Fachmodul Graphische Datenverarbeitung belegen. Es werden zwei Kurse angeboten: "Labor: Grafikprogrammierung" (6LP) und "Graphische Datenverarbeitung I" (4LP). Allerdings wird auf Seite 64 der Pruefungsordnung (Abschnitt 1.4) das Fachmodul Graphische Datenverarbeitung mit 4 Modulleistungspunkten ausgezeichnet.

Ich glaube ich habe eine aehnliche Frage schonmal im Zusammenhang mit dem Nebenfach gestellt, aber hier nochmal: Handelt es sich bei den "Modulleistungspunkten" eher um "Modulmindestleistungspunkte"? Wuerde ich also die vollen 10LP angerechnet bekommen oder werden die LP einfach ab 4 "abgeschnitten"?

EDIT:
Ich habe gleich noch eine Zusatzfrage: Mit meiner bisherigen Planung komme ich auf 179LP :cursing: ! Ich habe zwei Moeglichkeiten. Entweder mache ich im 5. Semester Numerik und komme sicher auf 183LP oder ich belege einen Kurs aus dem AG-Modul Technisches Englisch. Es gibt zwei Kurse, die fuer mich in Frage kommen: "Englisch für Informatik" und "Technische Kommunikation und Argumentation II". Diese Kurse geben aber jeweils nur 2LP. Offensichtlich reichen mir 2LP um auf 181LP zu gelangen[^1]. Ausserdem habe ich schon mindestens ein AG-Modul bestanden. Meine Frage ist jetzt, ob ich davon ausgehen kann, dass mir diese 2LP angerechnet werden, wenn ich nur "Englisch fuer Informatik" belege, oder nur dann, wenn ich beide Kurse ("Englisch für Informatik" und "Technische Kommunikation und Argumentation II") belege um auf die die 4 Modulleistungspunkte fuer das AG-Modul Technisches Englisch zu kommen (Seite 65, Abschnitt 1.5 in der Pruefungsordnung)?

Wie man sieht bereiten mir diese ominoesen "Modulleistungspunkte" Schwierigkeiten, weil ich deren Bedeutung nicht ganz begreife.

[^1]: Allerdings haette ich dann insgesamt 21 LP fuer das Nebenfachmodul, wobei mir davon ja nur 20LP angerechnet werden. Dann bin ich aber immernoch bei 180LP, was ja ausreicht.

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Nagezahn

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2

Saturday, March 5th 2011, 2:14pm

Ich habe aus ähnlichem Anlaß mal beim Prüfungsamt nachgefragt. Wenn ein Modul voll ist (und ein Modul gibt, wenn ich das richtig verstanden habe, höchstens so viele Punkte, wie es in der PO angegeben ist), dann ist es voll. Es können dann keine weiteren Punkte mehr in dieses Modul einfließen. Wenn du mehr Veranstaltungen besuchst als in ein Modul "passen", dann sind zusätzliche Leistungen nur das - zusätzlich. Die können dann auf dem Zeugnis mit auftauchen, gehen aber nicht in die Wertung ein. Wenn du nun die beiden genannten Veranstaltungen besuchst, werden dir 4 LP angerechnet - welchen der beiden Noten (sofern es welche gibt) der Vorzug gegeben wird, kann ich dir aber auch nicht sagen.

Etwas anders sieht es aus, wenn man in einem Kompetenzbereich mehr Punkte sammelt als angerechnet werden können. Nach meinem Wissensstand sind die Details noch nicht geklärt, in diesem Fall sollen aber wohl bessere Leistungen schlechtere ersetzen. Wenn du also im Kompetenzbereich AGI sagen wir 8 Module statt der erforderlichen 4 oder der anrechenbaren 6, dann werden, sofern möglich, die besten angerechnet.

Zu deiner Frae bzlg. Englisch: Bestanden wäre das Modul mit 4 LP, aber gut möglich, daß dir die 2 LP auch angerechnet werden, ohne daß das Modul bestanden ist. Es heißt ja, daß mindestens eins der AG-Module zu bestehen ist, aber man muß mindestens 2 belegen, um auf die 18 Punkte zu kommen, die man für den KB braucht.

Natürlich ohne Gewähr. ;)

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3

Saturday, March 5th 2011, 3:49pm

Eigentlich reichen die folgenden beiden Stellen aus der Prüfungsordnung 2009 um alle Fragen hier zu klären:
Um ein Modul zu bestehen, ist aus den jeweils genannten Prüfungsleistungen eine Auswahl mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte zu bestehen.
und
In diesem Kompetenzbereich müssen 15-22 Leistungspunkte erworben werden.
Es können Fachmodule aus der untenstehenden Liste gewählt werden.
Das Modul Proseminar und mindestens drei Fachmodule müssen bestanden werden.

---

[...](und ein Modul gibt, wenn ich das richtig verstanden habe, höchstens so viele Punkte, wie es in der PO angegeben ist)[...]
Das ist falsch, es muss "mindestens" heißen (siehe oben).


[...]Es können dann keine weiteren Punkte mehr in dieses Modul einfließen. Wenn du mehr Veranstaltungen besuchst als in ein Modul "passen", dann sind zusätzliche Leistungen nur das - zusätzlich. Die können dann auf dem Zeugnis mit auftauchen, gehen aber nicht in die Wertung ein. Wenn du nun die beiden genannten Veranstaltungen besuchst, werden dir 4 LP angerechnet - welchen der beiden Noten (sofern es welche gibt) der Vorzug gegeben wird, kann ich dir aber auch nicht sagen.
Das ist so auch nicht richtig. Wenn das so wäre, ergäbe es ja gar keinen Sinn, ein Labor mit 6 LP anzubieten. Außerdem wären dann die Teile "mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte" und "mindestens drei Fachmodule" (s.o.) in der PO ziemlich sinnfrei. Man bräuchte dann ja schon rein rechnerisch mindestens drei Fachmodule um auf die 15 LP zu kommen, die man in AGI braucht.


Etwas anders sieht es aus, wenn man in einem Kompetenzbereich mehr Punkte sammelt als angerechnet werden können. Nach meinem Wissensstand sind die Details noch nicht geklärt, in diesem Fall sollen aber wohl bessere Leistungen schlechtere ersetzen. [...]
Das ist bedingt richtig: es gilt nur für Prüfungen die in dem Semester geschrieben werden, in dem der Kompetenzbereich voll wird. Angenommen, es fehlen einem noch 4 LP im Bereich AGI, man hat aber 4 Klausuren mit insgesamt 16 LP angemeldet und besteht alle. Dann wird im Bereich AGI nur die Klausur mit der besten Note angerechnet. Falls nur 3 LP fehlten wird meines Wissens nach die beste Klausur mit nur 3 statt 4 LP angerechnet. [1]

---

Wuerde ich also die vollen 10LP angerechnet bekommen oder werden die LP einfach ab 4 "abgeschnitten"?
Wenn du beides im selben Semester machst, dann werden dir auf jeden Fall die 10 LP angerechnet. Wie es aussieht, wenn du erst die Vorlesung machst, damit das Modul bestanden hast, und dann im nächsten Semester noch das Labor machen willst weiß ich leider nicht. Da in der PO aber nirgends steht, dass in einem bestandenen Modul keine weiteren Prüfungen mehr angerechnet werden können, kannst du dich bestimmt darauf berufen. [1]


Meine Frage ist jetzt, ob ich davon ausgehen kann, dass mir diese 2LP angerechnet werden, wenn ich nur "Englisch fuer Informatik" belege, oder nur dann, wenn ich beide Kurse ("Englisch für Informatik" und "Technische Kommunikation und Argumentation II") belege um auf die die 4 Modulleistungspunkte fuer das AG-Modul Technisches Englisch zu kommen (Seite 65, Abschnitt 1.5 in der Pruefungsordnung)?
Wenn du ein Modul in deinem Zeugnis angerechnet haben willst musst du es bestanden haben. Wie oben zitiert ist ein Modul bestanden, wenn du mindestens so viele LP erreicht hast wie in der PO angegeben, im Fall des Moduls "Technisches Englisch" also 4 LP. Ein Seminar mit 2 LP reicht also leider nicht.

Andererseits kannst du aber durchaus sowohl weitere LP in deinem ersten AG-Modul machen, als auch weitere LP in deinem Nebenfach, sofern du im Kompetenzbereich "Nebenfach und AG" weniger als 20 LP hast. Wenn du 20 LP oder mehr hättest, kannst du dort ohnehin keine Prüfungen mehr anmelden und es würden auch keine weiteren LP mehr angerechnet werden. [1]


[^1]: Allerdings haette ich dann insgesamt 21 LP fuer das Nebenfachmodul, wobei mir davon ja nur 20LP angerechnet werden. Dann bin ich aber immernoch bei 180LP, was ja ausreicht.
Das sollte so gehen, sofern du eine Veranstaltung aus deinem Nebenfach-Modul oder aus deinem ersten AG-Modul wählst. [1]


---

[1] Das sind alles nur Vermutungen meinerseits. Wie solche nicht vollständig definierten Fälle gehandhabt werden muss der Prüfungsausschuss entscheiden (so genannte "Durchführungsbestimmungen", gibt es auch für die PO 2004). Dazu also am besten mal eine Mail an Frau Szczerbicka und Herrn Lipeck schreiben, evtl. mit Verweis auf diesen Thread.

newgame

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Saturday, March 5th 2011, 4:24pm

Vielen Dank an Nagezahn und Schokoholic.

Ich habe meinen alten Thread bezueglich des Nebenfaches wiedergefunden und da hat Schokoholic genauso argumentiert, was auch von Frau Szczerbicka als korrekt bestaetigt wurde. Auch der Hinweis sich seite 61 der Pruefungsordnung anzuschauen hat mir sehr geholfen ;) (habe ich offensichtlich ueberlesen).
Jetzt ist meine Planung zum Glueck schon fast festgelegt bis zum Ende des Bachelors.


Meine Frage ist jetzt, ob ich davon ausgehen kann, dass mir diese 2LP angerechnet werden, wenn ich nur "Englisch fuer Informatik" belege, oder nur dann, wenn ich beide Kurse ("Englisch für Informatik" und "Technische Kommunikation und Argumentation II") belege um auf die die 4 Modulleistungspunkte fuer das AG-Modul Technisches Englisch zu kommen (Seite 65, Abschnitt 1.5 in der Pruefungsordnung)?
Wenn du ein Modul in deinem Zeugnis angerechnet haben willst musst du es bestanden haben. Wie oben zitiert ist ein Modul bestanden, wenn du mindestens so viele LP erreicht hast wie in der PO angegeben, im Fall des Moduls "Technisches Englisch" also 4 LP. Ein Seminar mit 2 LP reicht also leider nicht.

Andererseits kannst du aber durchaus sowohl weitere LP in deinem ersten AG-Modul machen, als auch weitere LP in deinem Nebenfach, sofern du im Kompetenzbereich "Nebenfach und AG" weniger als 20 LP hast. Wenn du 20 LP oder mehr hättest, kannst du dort ohnehin keine Prüfungen mehr anmelden und es würden auch keine weiteren LP mehr angerechnet werden. [1]

Das hoert sich ueberzeugend an. Es laeuft dann hoechstwahrscheinlich darauf hinaus, dass ich im 5.Semester Numerik machen werde und ich, wenn ich durch das etwaige Ausloseverfahren komme, mehr aus Interesse Englisch fuer Informatik besuchen werde. Nichtsdestotrotz waere meine praeferierte Konstellation Numerik nicht zu machen und nur Englisch fuer Informatik. Zusammengenommen mit deinem Disclaimer


[1] Das sind alles nur Vermutungen meinerseits. Wie solche nicht vollständig definierten Fälle gehandhabt werden muss der Prüfungsausschuss entscheiden (so genannte "Durchführungsbestimmungen", gibt es auch für die PO 2004). Dazu also am besten mal eine Mail an Frau Szczerbicka und Herrn Lipeck schreiben, evtl. mit Verweis auf diesen Thread.

werde ich wohl Frau Szcerzbicka eine Mail schreiben, genau fragen ob ich diese 2LP angerechnet bekomme auch ohne die Mindestmodulleistungspunkte von 4LP zu erreichen. Ich werde mich, bei Erhalt der Antwort, in diesem Thread melden. Nochmal danke an die ausfuehrliche Antwort, Schokoholic.

Nagezahn

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Saturday, March 5th 2011, 6:01pm

Die Infos, die ich erhalten habe, widersprechen teilweise den hier diskutierten. Keine Ahnung, welche stimmen, ich kann mich nur auf die berufen. Auf meine Frage, ob ich in einem AG-Modul, das ich bestanden habe, weitere Veranstaltungen besuchen könnte, die auch angerechnet werden, habe ich folgende Antwort bekommen (die von Frau Szczerbicka bestätigt wurde):

Quoted

Nein, da das Modul mit 3 LP voll ist, es gibt die Möglichkeit über freiwillige Zusatzprüfung (§ 21) anzumelden mit Ausweisung im Zeugnis, allerdings ohne Berücksichtigung für die Gesamtnote.

Daraus habe ich geschlossen, alle Punkte, die über die LP-Angabe in der PO hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden. Woraus folgt, daß man mit NF und einem bestandenen AG maximal 16 Punkte sammeln könnte. Könnte man sich Punkte nur anrechnen lassen, wenn man das Modul besteht, dann würde wiederum der Satz aus der PO, "es ist mindestens eines der
AG-Module zu bestehen", keinen Sinn machen, da man genau 2 bestehen müßte.

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6

Saturday, March 5th 2011, 7:36pm

Die Infos, die ich erhalten habe, widersprechen teilweise den hier diskutierten. Keine Ahnung, welche stimmen, ich kann mich nur auf die berufen. Auf meine Frage, ob ich in einem AG-Modul, das ich bestanden habe, weitere Veranstaltungen besuchen könnte, die auch angerechnet werden, habe ich folgende Antwort bekommen (die von Frau Szczerbicka bestätigt wurde):

Quoted

Nein, da das Modul mit 3 LP voll ist, es gibt die Möglichkeit über freiwillige Zusatzprüfung (§ 21) anzumelden mit Ausweisung im Zeugnis, allerdings ohne Berücksichtigung für die Gesamtnote.
Das ist ja sehr kurios. Ich glaube da müssen wir mal als Fachrat mit Frau Szczerbicka bzw. dem Prüfungsausschuss sprechen, damit diese Fragen endlich mal eindeutig beantwortet werden und nicht ständig wieder hier diskutiert werden müssen. Magst du mal deinen Schriftwechsel mit Frau Szczerbicka per an fr@finf weiterleiten?

Nagezahn

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7

Saturday, March 5th 2011, 7:48pm

Ja, kann ich weiterleiten. Kleine Anmerkung: Der Schriftwechsel war mit Frau Gries vom Prüfungsamt, sie hat sich ihre Antworten von Frau Szczerbicka bestätigen lassen. Tut dem aber ja keinen Abbruch. ;)

suey

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8

Sunday, March 6th 2011, 12:29am

Das würde mich jetzt auch interessieren.
Ich bin ja ebenfalls PO 09 und habe bereits Recht für Informatiker als AG-Modul bestanden, jetzt aber noch Immaterialgüterrecht geschrieben. Ich dachte, dass sich das beides wie in der PO 04 anrechnen lässt. Wenn dem nicht so ist (warum auch immer!?!?!?), hab ich dann ganz umsonst geschrieben? Wären ja verschenkte 3 Leistungspunkte. Und was, wenn die Imma-Note besser wird als die Recht-Note? Gilt dann trotzdem die erste, obwohl es das gleiche AG-Modul ist?

newgame

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Tuesday, March 8th 2011, 11:59am

Ich habe per Mail nun gefragt ob LP in einem AG-Modul angerechnet werden auch wenn in diesem Modul *nicht* die Modulleistungspunkte erreicht worden sind. Das ist ein Ausschnitt aus Frau Gries' Antwort:

Quoted


gem. § 20 Abs 2 PO 2009 ist ein Modul erst nach dem Erwerb der MINDESTENS geforderten LP bestanden und wird auch erst dann in die Berechnung des Kompetenzbereiches einbezogen.

Also muessen die AG-Modul Modulleistungspunkte schon erreicht werden. Damit steht nun fest, dass ich im 5. Semester Numerik machen werde.

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Das würde mich jetzt auch interessieren.
Ich bin ja ebenfalls PO 09 und habe bereits Recht für Informatiker als AG-Modul bestanden, jetzt aber noch Immaterialgüterrecht geschrieben. Ich dachte, dass sich das beides wie in der PO 04 anrechnen lässt. Wenn dem nicht so ist (warum auch immer!?!?!?), hab ich dann ganz umsonst geschrieben? Wären ja verschenkte 3 Leistungspunkte. Und was, wenn die Imma-Note besser wird als die Recht-Note? Gilt dann trotzdem die erste, obwohl es das gleiche AG-Modul ist?

Ich habe nicht mehr extra danach gefragt, weil das Zitat aus der PO2009 ziemlich eindeutig ist:

Quoted


Um ein Modul zu bestehen, ist aus den jeweils genannten Prüfungsleistungen eine Auswahl mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte zu bestehen.

So gesehen solltest du auch die Leistungspunkte aus Immaterialgueterrecht erhalten.