This post has been edited 2 times, last edit by "newgame" (Mar 5th 2011, 1:32pm) with the following reason: Fussnote
This post has been edited 1 times, last edit by "Nagezahn" (Mar 5th 2011, 2:15pm)
undUm ein Modul zu bestehen, ist aus den jeweils genannten Prüfungsleistungen eine Auswahl mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte zu bestehen.
In diesem Kompetenzbereich müssen 15-22 Leistungspunkte erworben werden.
Es können Fachmodule aus der untenstehenden Liste gewählt werden.
Das Modul Proseminar und mindestens drei Fachmodule müssen bestanden werden.
Das ist falsch, es muss "mindestens" heißen (siehe oben).[...](und ein Modul gibt, wenn ich das richtig verstanden habe, höchstens so viele Punkte, wie es in der PO angegeben ist)[...]
Das ist so auch nicht richtig. Wenn das so wäre, ergäbe es ja gar keinen Sinn, ein Labor mit 6 LP anzubieten. Außerdem wären dann die Teile "mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte" und "mindestens drei Fachmodule" (s.o.) in der PO ziemlich sinnfrei. Man bräuchte dann ja schon rein rechnerisch mindestens drei Fachmodule um auf die 15 LP zu kommen, die man in AGI braucht.[...]Es können dann keine weiteren Punkte mehr in dieses Modul einfließen. Wenn du mehr Veranstaltungen besuchst als in ein Modul "passen", dann sind zusätzliche Leistungen nur das - zusätzlich. Die können dann auf dem Zeugnis mit auftauchen, gehen aber nicht in die Wertung ein. Wenn du nun die beiden genannten Veranstaltungen besuchst, werden dir 4 LP angerechnet - welchen der beiden Noten (sofern es welche gibt) der Vorzug gegeben wird, kann ich dir aber auch nicht sagen.
Das ist bedingt richtig: es gilt nur für Prüfungen die in dem Semester geschrieben werden, in dem der Kompetenzbereich voll wird. Angenommen, es fehlen einem noch 4 LP im Bereich AGI, man hat aber 4 Klausuren mit insgesamt 16 LP angemeldet und besteht alle. Dann wird im Bereich AGI nur die Klausur mit der besten Note angerechnet. Falls nur 3 LP fehlten wird meines Wissens nach die beste Klausur mit nur 3 statt 4 LP angerechnet. [1]Etwas anders sieht es aus, wenn man in einem Kompetenzbereich mehr Punkte sammelt als angerechnet werden können. Nach meinem Wissensstand sind die Details noch nicht geklärt, in diesem Fall sollen aber wohl bessere Leistungen schlechtere ersetzen. [...]
Wenn du beides im selben Semester machst, dann werden dir auf jeden Fall die 10 LP angerechnet. Wie es aussieht, wenn du erst die Vorlesung machst, damit das Modul bestanden hast, und dann im nächsten Semester noch das Labor machen willst weiß ich leider nicht. Da in der PO aber nirgends steht, dass in einem bestandenen Modul keine weiteren Prüfungen mehr angerechnet werden können, kannst du dich bestimmt darauf berufen. [1]Wuerde ich also die vollen 10LP angerechnet bekommen oder werden die LP einfach ab 4 "abgeschnitten"?
Wenn du ein Modul in deinem Zeugnis angerechnet haben willst musst du es bestanden haben. Wie oben zitiert ist ein Modul bestanden, wenn du mindestens so viele LP erreicht hast wie in der PO angegeben, im Fall des Moduls "Technisches Englisch" also 4 LP. Ein Seminar mit 2 LP reicht also leider nicht.Meine Frage ist jetzt, ob ich davon ausgehen kann, dass mir diese 2LP angerechnet werden, wenn ich nur "Englisch fuer Informatik" belege, oder nur dann, wenn ich beide Kurse ("Englisch für Informatik" und "Technische Kommunikation und Argumentation II") belege um auf die die 4 Modulleistungspunkte fuer das AG-Modul Technisches Englisch zu kommen (Seite 65, Abschnitt 1.5 in der Pruefungsordnung)?
Das sollte so gehen, sofern du eine Veranstaltung aus deinem Nebenfach-Modul oder aus deinem ersten AG-Modul wählst. [1][^1]: Allerdings haette ich dann insgesamt 21 LP fuer das Nebenfachmodul, wobei mir davon ja nur 20LP angerechnet werden. Dann bin ich aber immernoch bei 180LP, was ja ausreicht.
Wenn du ein Modul in deinem Zeugnis angerechnet haben willst musst du es bestanden haben. Wie oben zitiert ist ein Modul bestanden, wenn du mindestens so viele LP erreicht hast wie in der PO angegeben, im Fall des Moduls "Technisches Englisch" also 4 LP. Ein Seminar mit 2 LP reicht also leider nicht.Meine Frage ist jetzt, ob ich davon ausgehen kann, dass mir diese 2LP angerechnet werden, wenn ich nur "Englisch fuer Informatik" belege, oder nur dann, wenn ich beide Kurse ("Englisch für Informatik" und "Technische Kommunikation und Argumentation II") belege um auf die die 4 Modulleistungspunkte fuer das AG-Modul Technisches Englisch zu kommen (Seite 65, Abschnitt 1.5 in der Pruefungsordnung)?
Andererseits kannst du aber durchaus sowohl weitere LP in deinem ersten AG-Modul machen, als auch weitere LP in deinem Nebenfach, sofern du im Kompetenzbereich "Nebenfach und AG" weniger als 20 LP hast. Wenn du 20 LP oder mehr hättest, kannst du dort ohnehin keine Prüfungen mehr anmelden und es würden auch keine weiteren LP mehr angerechnet werden. [1]
[1] Das sind alles nur Vermutungen meinerseits. Wie solche nicht vollständig definierten Fälle gehandhabt werden muss der Prüfungsausschuss entscheiden (so genannte "Durchführungsbestimmungen", gibt es auch für die PO 2004). Dazu also am besten mal eine Mail an Frau Szczerbicka und Herrn Lipeck schreiben, evtl. mit Verweis auf diesen Thread.
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Nein, da das Modul mit 3 LP voll ist, es gibt die Möglichkeit über freiwillige Zusatzprüfung (§ 21) anzumelden mit Ausweisung im Zeugnis, allerdings ohne Berücksichtigung für die Gesamtnote.
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Das ist ja sehr kurios. Ich glaube da müssen wir mal als Fachrat mit Frau Szczerbicka bzw. dem Prüfungsausschuss sprechen, damit diese Fragen endlich mal eindeutig beantwortet werden und nicht ständig wieder hier diskutiert werden müssen. Magst du mal deinen Schriftwechsel mit Frau Szczerbicka per an fr@finf weiterleiten?Die Infos, die ich erhalten habe, widersprechen teilweise den hier diskutierten. Keine Ahnung, welche stimmen, ich kann mich nur auf die berufen. Auf meine Frage, ob ich in einem AG-Modul, das ich bestanden habe, weitere Veranstaltungen besuchen könnte, die auch angerechnet werden, habe ich folgende Antwort bekommen (die von Frau Szczerbicka bestätigt wurde):
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Nein, da das Modul mit 3 LP voll ist, es gibt die Möglichkeit über freiwillige Zusatzprüfung (§ 21) anzumelden mit Ausweisung im Zeugnis, allerdings ohne Berücksichtigung für die Gesamtnote.
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gem. § 20 Abs 2 PO 2009 ist ein Modul erst nach dem Erwerb der MINDESTENS geforderten LP bestanden und wird auch erst dann in die Berechnung des Kompetenzbereiches einbezogen.
Das würde mich jetzt auch interessieren.
Ich bin ja ebenfalls PO 09 und habe bereits Recht für Informatiker als AG-Modul bestanden, jetzt aber noch Immaterialgüterrecht geschrieben. Ich dachte, dass sich das beides wie in der PO 04 anrechnen lässt. Wenn dem nicht so ist (warum auch immer!?!?!?), hab ich dann ganz umsonst geschrieben? Wären ja verschenkte 3 Leistungspunkte. Und was, wenn die Imma-Note besser wird als die Recht-Note? Gilt dann trotzdem die erste, obwohl es das gleiche AG-Modul ist?
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Um ein Modul zu bestehen, ist aus den jeweils genannten Prüfungsleistungen eine Auswahl mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte zu bestehen.