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cartman

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1

Thursday, March 31st 2011, 12:38pm

Ausnahme zum Studienabschluss

Hallo,

es gibt ja die Ausnahme zum Studienabschluss, dass man eine Prüfungsleistung mündlich machen kann, falls diese als einziges fehlt.
Meine Frage ist, muss ich da zum kommenden Semester rückgemeldet sein oder nicht ? Beantragen kann ich das noch nicht, da ich morgen noch eine Klausur schreibe und die Note dann wohl erst im Laufe der nächste Woche kriege.

Edit: wenn ich mir nochmal den Text angucke
http://www.sim.uni-hannover.de/Downloads…enabschluss.pdf
dann doch wohl (hoffentlich) nicht, denn da steht ja,

Quoted

... und die Verlängerung des Studiums um ein Semester zu vermeiden...

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  • "Schokoholic" is male

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2

Thursday, March 31st 2011, 2:08pm

Gute Frage, ehrlich gesagt. Ich würde sagen man muss sich nicht zurückmelden, da das ja dem Sinn der Ausnahmeregelung widersprechen würde, aber da kann ich mich auch täuschen.

Zwei Dinge fallen mir dazu ein:
  1. Bis 1 Monat (oder 6 Wochen, je nachdem wen man fragt) nach Semesterbeginn kann man sich exmatrikulieren und erhält dann den kompletten Semesterbeitrag zurück, sofern man alle Unterlagen wieder abgibt: http://www.forum.uni-hannover.de/showthread.php?t=1307 -- irgendwo gab es hier auch einen Thread dazu, aber ich bin gerade zu doof für unsere Forensuche. Einen offiziellen Eintrag auf der Uni-Seite dazu finde ich allerdings nur für Erstsemester, die nachträglich auf ihren Studienplatz verzichten wollen. Du würdest also hoffentlich nichts verlieren wenn du dich zurückmeldest und dann wieder exmatrikulierst, wenn die mündliche Prüfung vorbei ist.
  2. Selbst wenn du exmatrikuliert werden solltest weil du dich nicht zurückgemeldet hast, kannst du immer noch einen formlosen Antrag an das I-Amt stellen, dass die Exmatrikulation zurückgenommen wird.
Von daher hast du also genug Zeit, die Frage mit dem Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt zu klären.

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cartman

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3

Wednesday, May 4th 2011, 5:07pm

falls das in Zukunft noch jemand in Anspruch nehmen will:

ja, man muss rückgemeldet sein, falls die Prüfung nicht mehr ins letzte Semester passt, und man kann sich dann bis genau 1 Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren und kriegt alles zurück
bei mir wars ne Punktlandung, Prüfung heute bestanden und danach gleich Exma

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jbr

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4

Wednesday, May 4th 2011, 5:46pm

Na dann ist es wohl an der Zeit zu gratulieren: Glückwunsch cartman.

cartman

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5

Wednesday, May 4th 2011, 5:57pm

danke, in dem Zusammenhang noch ein Dank an die E-Mails der Fachschaft, die mich auf die Ergänzung des Paragraphen 23 der Prüfungsordnung aufmerksam gemacht hat

und die mündliche Kombiprüfung ThI/KvA war gar nicht so schlimm, wie ich mir sie vorher ausgemalt habe