Quoted
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§ 14 Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Prüfungsleistungen sind Bachelor- und Masterarbeiten einschließlich Kolloquium, Klausuren, mündli-
che Prüfungsleistungen, Projektarbeiten, Laborübungen und Seminarleistungen.
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Quoted
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§ 16 Wiederholung
(1) Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfungs-
leistung kann zweimal wiederholt werden.
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Korrekt.Also mit den Wiederholungsprüfungen in den Semestern hat man quasi 6 Versuche...
Steht auch in der Prüfungsordnung. Die solltest du wirklich mal lesen.Gibt es auch eine Mündliche Prüfung bei einer Laborübung falls man 3 mal durchfällt?
Ein Labor ist leider keine schriftliche Prüfungsleistung (lies: Klausur), sondern eben ein Labor.
Quoted from "PO 2009, §16 (2)"
In der letzten Wiederholung darf für eine tatsächlich erbrachte schriftliche Prüfungsleistung nach § 14 Abs. 3 in einem Basis- oder Fachmodul der Bachelorprüfung die Note „nicht ausreichend“ nur nach mündlicher Ergänzungsprüfung erteilt werden. [...]
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