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Ryoga`

Trainee

  • "Ryoga`" is male
  • "Ryoga`" started this thread

Posts: 51

Date of registration: Oct 15th 2008

Location: Sarstedt

1

Monday, September 19th 2011, 11:42am

Bafög über Regelstudienzeit hinaus

Ich grüße euch Infler,

hat hier zufällig jemand Erfahrung im BAFÖG-Beziehen über die Regelstudienzeit hinaus?

Mein Problem: Ich beziehe seit Semester 3, und komme jetzt in das 7te.
Voraussichtlich werde ich 7 bis 8 Semester brauchen. Wie schaffe ich es, weiterhin meine
Beiträge zu erhalten?

Habe mich auf der Studentenwerkseite etwas schlaugemacht und bin auf folgendes gestoßen:

Quoted

http://www.studentenwerk-hannover.de/b-laenge.html

.. In bestimmten Fällen gibt es BAföG aber auch über die Förderungshöchstdauer hinaus, nämlich wenn diese
  1. aus schwerwiegenden Gründen
  2. infolge einer Mitwirkung in den Hochschulgremien
  3. infolge des erstmaligen Nichtbestehens einer Abschlussprüfung
  4. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu zehn Jahren
überschritten wurde. ..
Ich könnte das ganze nur mit einem nichtbestehen bestimmter Prüfungen begründen, doch zählt das doch nicht in Möglichkeit 3 oder?!
Unter anderem wurde mir neulich über 2 Personen geflüstert, dass man weiterhin Bafög erhält wenn man beweisen kann, dass man bald mit dem
Studium fertig ist. Wäre das eine Option? Soll ich denen meinen aktuellen Notenspiegel vorlegen? Ich erreicht derzeit niemanden

telefonisch und verfalle so langsam in Panik. Vielleicht werde ich ja hier schlauer, danke im voraus Leute!
mfg

infboy

Junior Schreiberling

Posts: 133

Date of registration: Oct 2nd 2009

2

Monday, September 19th 2011, 12:42pm

also im schlimmsten fall bekommst du für 12 monate ein verzinstes darlehen! (die zinsen sind vom studentenwerk geregelt!)

was ich sonst noch von einer bafög-mitarbeiterin gehört habe, dass wenn man an den klausuren teilgenommen hat aber sie nicht bestanden hat besser chancen hat als wenn man noch garnicht an den klausuren teilgenommen hat.

hamena314

Zerschmetterling

  • "hamena314" is male

Posts: 2,032

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Location: Hannover

Occupation: Informatikstudent (d'uh)

3

Monday, September 19th 2011, 1:02pm

Quoted

3. infolge des erstmaligen Nichtbestehens einer Abschlussprüfung


Ist damit nicht sowas wie eine Bachelor- Arbeit gemeint? Also wirklich die "letzte grosse Prüfung"?
So wie ich Ryoga` verstanden habe, meint er auch normale Klausuren und da frage ich mich ob die in diesen Punkt fallen oder eben nicht.

HAVE PHUN!
Nicht der Wind bestimmt die Richtung, sondern das Segel! (Lao Xiang, China)

SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

4

Monday, September 19th 2011, 10:47pm

Es gibt eigentlich verschiedene Möglichkeiten...

Eine ist das man aufgrund von durchgefallenen Prüfungen ein Semester mehr bekommt... Dabei ist es relativ egal welche Prüfungen es sind.

Eine andere ist durch soziales Engagement... Da kann man auch mit Erklärung noch ein Semester bekommen...

Mehr hab ich selbst nicht probiert :)
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen.
Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

Sparky

Trainee

  • "Sparky" is male

Posts: 38

Date of registration: Oct 2nd 2008

Location: Stemmen

5

Tuesday, September 20th 2011, 11:08am

Heyho,

jetzt bin ich auch neugierig geworden. Bei den durchgefallenen Klausuren - liegt da das Eintscheidungskriterium darin zu zeigen, dass man - hätte man die Klausur(en) bestanden - bereits fertig wäre. Oder geht es darum zu zeigen, dass man aller Wahrscheinlichkeit nach im nächsten Semester fertig wird?

Komme jetzt halt auch ins 7. und sollte mit dem dann auch fertig werden - allerdings hab ich meine Bachelorarbeit für nächstes Semester erst geplant und könnte daher dieses auch mit allem bestanden noch garnicht fertig werden.

Viele Grüße
Benny

SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

6

Tuesday, September 20th 2011, 5:36pm

Hey,

also ich hatte das sehr ausführlich erklärt, das sich mein studium durch das durchfallen eben verlängert hat... Dabei muss man selbst auch angeben bis wann man dann benötigt...
Dabei sollte man bedenken das die mit 30 LP/CP pro Semester rechnen und man wenn man also nur noch 30 oder weniger offen hat, keine zwei Semester mehr benötigt.

Ansonsten einfach erklären das es sich dadurch eben verlängert... Kann man ja meist nichts für.
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infboy

Junior Schreiberling

Posts: 133

Date of registration: Oct 2nd 2009

7

Tuesday, September 20th 2011, 7:53pm

man muss ja bis ende des 4ten semesters, 2/3 von 120-lp's nachweisen! da ist es ja logisch dass das studium bei normalsterblichen mehr als 3 semestern dauert. aber das wurde leider in der bafoeg regelung nicht beruecksichtigt! also heisst es handeln und hoffen!