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Gatekeeper

Praktikant

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1

Sunday, December 18th 2011, 5:10pm

Teilnahme an Wiederholungsklausur zu BWL I möglich?

Hallo,

ich wollte als Nebenfach die BWL I - Klausur schreiben, hab dazu aber noch eine Frage und zwar: Ist es möglich auch an der Wiederholungsklausur zu BWL I teilzunehmen, falls man nicht bestanden hat oder krank gewesen ist und somit die "normale" Klausur nicht mitschreiben konnte? Die Wiederholungsklausur wäre voraussichtlich in der ersten Vorlesungswoche des neuen Sommersemesters, würde dann ja also noch für das gleiche Wintersemesters zählen. Achja, ich studiere noch nach der alten PO04.

Schonmal vielen Dank!

2

Sunday, December 18th 2011, 5:29pm

Also wenn du durchgefallen bist oder ein Attest vorlegen kannst, dann darfst du an der Wiederholungsklausur teilnehmen.
Wenn du einfach nicht hingegangen bist, darfst du wohl nicht an der Wiederholungsklausur teilnehmen, weil du dann (angeblich) von der Anmeldung zurückgetreten bist.
٩(͡๏̯͡๏)۶

Gatekeeper

Praktikant

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3

Sunday, December 18th 2011, 5:50pm

danke, dazu hätte ich jetzt aber noch eine kleine Frage und zwar: Wie ist das dann mit den Fehlversuchen? Wenn man bei der "normalen" Klausur durchfällt, zählt das dann schon als Fehlversuch, also hat man dann schon einen Versuch weniger? Oder erst wenn man auch die Wiederholungsklausur nicht bestanden hat?

SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

4

Sunday, December 18th 2011, 7:32pm

Die Wiederholungsprüfung im Nebenfach, die noch im gleichen Semester stattfindet, kannst du nicht mitschreiben, dass sieht unsere Prüfungsordnung so nicht vor.
Vorallem nicht, wenn die Ergebnisse der ersten schon im qis stehen.

Die Prüfung im Semester drauf, ist dann ja mit einer neuen Anmeldung verbunden.
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen.
Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

Gatekeeper

Praktikant

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5

Sunday, December 18th 2011, 10:36pm

hmm ok, das ist ja nicht so toll. Dann müsste man also, falls man nicht bestanden hat, ein ganzes Jahr warten bis man die BWL I - Klausur nochmal schreiben kann, da sie ja nicht im Sommersemester angeboten wird :(

SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

6

Monday, December 19th 2011, 6:20am

Genau, aber ganz sicher kann dir das Frau Gries sagen.
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen.
Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

Gatekeeper

Praktikant

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7

Tuesday, December 20th 2011, 5:02pm

alles klar, danke für die Infos!

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8

Saturday, January 14th 2012, 8:23pm

gibt es denn schon eine Antwort, was sie gesagt hat? :)

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9

Saturday, January 14th 2012, 8:42pm

Man kann nur an der Wiederholungsklausur teilnehmen, wenn man durch ein Attest bescheinigen kann, dass man an dem Tag krank war. So meinte das zumindest Herr Bruns in der Vorlesung.

Sergey

Junior Schreiberling

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10

Saturday, January 21st 2012, 9:47pm

Ich habe eine etwas andere Frage, will dafür aber nicht gleich ein neues Thema eröffnen.

Ich habe ReWe 1 und 2 bestanden.
Angenommen ich schreibe jetzt BWL 1 mit und bestehe nicht. Angenommen ich würde dann im nächsten Semester BWL 3 bestehen. Damit hätte ich die 12 Punkte im Nebenfach voll. Müsste ich dennoch dann auch BWL 1 wiederholen und bestehen?
2π V ¬2π = 42

nano

Alter Hase

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11

Sunday, January 22nd 2012, 10:40am

Wenn du eine Klausur nicht benötigst, um ein Modul zu bestehen (= die 12 LP zu erreichen), dann musst du sie nicht wiederholen.
Durch die Teilnahmer an einer Nebenfachklausur meldest du dich lediglich für das Nebenfachmodul an sich an.

This post has been edited 1 times, last edit by "nano" (Jan 23rd 2012, 7:57pm)


Sergey

Junior Schreiberling

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12

Monday, January 23rd 2012, 5:18pm

Danke für die Antwort.
2π V ¬2π = 42

FSW16

Trainee

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13

Tuesday, January 24th 2012, 11:06pm

Wurde eigentlich Frau Gries gefragt, ob man bei der Wiederholungsklausur mitschreiben darf oder nicht? Würde mich nämlich auch interessieren.

MfG

pmg

Unregistered

14

Wednesday, January 25th 2012, 11:48am

So - Ich war grade bei Frau Gries.
Ihrer Aussage nach ist es bei der PO04 folgendermaßen: Es gilt was Herr Bruns sagt. Ist man also beim ersten Versuch durchgefallen oder hat man einen ärztlichen Attest, so kann man an der Wiederholungsklausur teilnehmen.
Einer Teilnahme ausschließlich an der Wiederholungsklausur, ohne vorheriges Erscheinen bei dem ersten Versuch, ist prinzipiell auch möglich. In dem Fall ist dann vermutlich eine Neuanmeldung erforderlich (Da bin ich nicht mehr näher drauf eingegangen - war noch zu müde - Wenn das jemand erfragt, bitte nochmal hier reinstellen).

Also denn! Läuft!
Gruß

This post has been edited 2 times, last edit by "pmg" (Jan 25th 2012, 11:50am)


FSW16

Trainee

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15

Wednesday, January 25th 2012, 12:00pm

Ah, sehr gut. Danke.

Weißt du auch, ob es dann trotzdem als Fehlversuch gilt, wenn man die normale Klausur nicht bestanden hat, aber dann die Wiederholungsklausur bestehen würde, oder zählen die Klausuren einzelnd und man kriegt am Schluss sogar zwei Fehlversuche "gutgeschrieben", wenn man bei beiden Klausuren durchfällt?

16

Tuesday, February 5th 2013, 12:02pm

Mir wird in diesem Semester die Teilnahme an den BWL-Wiederholungsprüfungen verweigert, obwohl ich krank war (ärztliches Attest liegt vor).
Frau Kohlmetz verweist auf die PO2009, §15 Abs.1:
"Für jede Prüfungsleistung ist innerhalb des vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitraums eine gesonderte Anmeldung erforderlich."

Und weiter:
"Eine Anmeldung zur Nachholprüfung BWL I und II ist daher erst wieder zum nächsten Prüfungszeitraum der Informatiker zulässig."

Ging das noch jemanden so? Oder gibt es jemanden (PO2009), der in früheren Semestern sehr wohl an den Wiederholungsprüfungen in BWL teilnehmen konnte?

Ich kann mir einfach nicht erklären, warum ein PO04-Student darf und ein PO09-Student nicht dürfen sollte.

This post has been edited 1 times, last edit by "Mr.Martin" (Feb 5th 2013, 12:03pm)


Rapha811

Praktikant

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17

Wednesday, February 6th 2013, 12:55pm

Ich war auch krank und kann ebenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Mir hat Frau Kohlmetz nach etwas Hin und Her folgendes geantwortet: "nach Rücksprache mit Frau Prof. Szczerbicka und Herrn Dr. Bruns kann ich Ihnen leider nur mitteilen, das eine Nachholprüfung im April diesen Jahres für die Informatikstudierenden nicht möglich ist.
Im Falle einer Krankheit oder des Nichterscheinens zur Prüfung ist die Wiederholung der Prüfung erst im reulären Prüfungszeitraum möglich."

Finde diese Regelung ebenfalls sehr unglücklich...

Kiki der Gecko

Regenbogeneidechse

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18

Tuesday, April 2nd 2013, 2:10pm

Entschuldigt bitte die Verspätung, der unten stehende Antrag ging bereits am 24.03. an die Mitglieder des Prüfungsausschusses (Szczrtbicka, Wolter, Lipeck, Becker, Rosenhahn, von Voigt). Eine Antwort steht derzeit noch aus.

Quoted


Sehr geehrte Mitlieder des Prüfungsausschusses Informatik,
Sehr geehrter Studiendekan,

anbei finden Sie einen Antrag des Fachrats Informatik an den Prüfungsausschuss Informatik zum Thema Wiederholungsprüfungen in Nebenfächern. Wir bitten den Prüfungsausschuss inständig, in dieser Sache zeitnah zu entscheiden, da bereits in Kürze einige solcher Prüfungen stattfinden, an denen betroffene Studierende teilnehmen möchten.


Antragstext folgt:


Sehr geehrte Mitlieder des Prüfungsausschusses Informatik,

der Fachrat Informatik beantragt, dass Wiederholungsprüfungen in Nebenfächern, die außerhalb unserer Prüfungszeiträume angeboten werden, von Studierenden der Informatik und Technischen Informatik wahrgenommen werden dürfen. Eine Teilnahme an einer solchen Wiederholungsklausur soll einen normalen Versuch kosten.

Der Grund ist, dass in vielen Nebenfächern Veranstaltungen nur jährlich stattfinden. Um bei Nichtbestehen einer dieser Prüfungen kein volles Jahr warten zu müssen, werden oft Wiederholungsklausuren zu Anfang des darauf folgenden Semesters (also außerhalb unserer Prüfungszeiträume) angeboten, an denen Studierende der Informatik in der Vergangenheit auch teilgenommen haben. Eine Teilnahme an einer solchen Wiederholungsprüfung soll ab sofort (laut der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) jedoch nicht mehr möglich sein.

Wir sehen diesen Umstand als äußerst kritisch an. Es gibt zwei Situationen, in denen sich durch diese Regelung eine unweigerliche Studienzeitverlängerung ergibt:

In dem Fall, dass eine Nebenfachprüfung im vorletzten Semester des Studiums nicht bestanden wird (durch Krankheit oder Nichtbestehen), kann sich das Studium unweigerlich um ein Semester verlängern. Besteht man alle Prüfungen im letzten Studiensemester und schließt auch die Abschlussarbeit erfolgreich ab, fehlt zum Studienabschluss nur eine einzige Veranstaltung, die aber nicht per Ausnahmereglung nachgeholt werden darf, weil zum Zeitpunkt des einzig möglichen Wiederholungstermins noch weitere Prüfungsleistungen ausstehen.

In dem Fall, dass zwei Nebenfachprüfungen im letzten Semester des Studiums nicht bestanden werden (auch wieder durch Krankheit oder Nichtbestehen), verlängert sich das Studium unweigerlich um zwei Semester. Dies kommt dadurch zustande, dass nur eine der Prüfungen mit der Ausnahmeregelung wiederholt werden darf (wieder unter der Voraussetzung, dass nur die beiden Nebenfachprüfungen zum erfolgreichen Abschluss fehlen). Die andere Prüfung kann nicht, wie bei Vorlesungen mit Prüfungen in jedem Semester, schon im nächsten Semester wiederholt werden, sondern erst nach zwei weiteren Semestern. Somit verlängert sich das Studium um ein ganzes Jahr mit einem Semester Leerlauf, da die entsprechende Prüfung nur einmal jährlich angeboten wird.

Besonders falls der oder die Studierende die Klausur auf Grund einer Krankheit nicht mitschreiben durfte, sehen wir an dieser Stelle eine große Ungerechtigkeit.

In der Vergangenheit konnten solche Fälle durch Nachschreibklausuren in den entsprechenden Nebenfach-Veranstaltungen unkompliziert entschärft werden. Wir haben Kontakt zu Studierenden, die durch diese - nun von der Vorsitzenden des Prüfungsausschuss untersagte - Regelung vor einer Studienzeitverlängerung "gerettet" wurden, es handelt sich also nicht nur um konstruierte Fälle.

Dies ist eine eindeutige Benachteiligung der Studierenden gegenüber denen, die in der aktuellen Prüfungsordnung bereits eine solche Wiederholungsklausur mitgeschrieben haben - vielleicht sogar ein legitimer Grund für eine Klage. Dabei ist zu bemerken, dass durch die bisherige Regelung keine zusätzlichen Versuche erschlichen wurden, das Ergebnis der Nachprüfung wurde nach unseren Informationen in dem Semester eingetragen, in dem die Prüfung eigentlich nicht angeboten wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Fachrat Informatik
"Alles ist eins - außer der Null." - Wau Holland

kiLLroy

Alter Hase

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19

Saturday, April 13th 2013, 11:43pm

Der Prüfungsausschuss hat sich unserem Antrag gegenüber positiv geäußert und dem Prüfungsamt Bescheid gegeben. Es sollte also nun möglich sein an Wiederholungsklausuren teilzunehmen (ohne einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen - einfach ganz normal beim Prüfungsamt vorbeigehen).

Wie generell das zu sehen ist kann ich allerdings noch nicht sagen. Bei Nebenfächern in denen eine Prüfung nicht jedes Semester angeboten wird sollte das aber auf jeden Fall für Studierende - ohne weitere Komplikationen - möglich sein, die sich im voraussichtlich (vor-)letztem Studiensemester befinden.

Also auf jeden Fall nach nicht Teilnahme (durch Krankheit), oder beim Durchfallen der regulären Klausur zum Prüfungsamt gehen und "Bescheid" sagen, dass man dann an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchte. Dann wird man auch sehen wie bspw. im (vor-)letzten Semester sein gehandhabt wird.

Über weitere Rückmeldungen zu dem Thema würden wir uns sehr freuen. Natürlich würden wir dann auch in Einzelfällen weiterhin mit dem Prüfungsausschuss vermitteln. Eine generelle Checkliste was Nachschreiber für Kriterien erfüllen müssen gibt es nämlich (noch) nicht.

Viele Grüße,
Oli
Man hört ja oft verdammt gute Aussagen, prädestiniert für eine Signatur, aber jedes mal vergesse ich mir solche aufzuschreiben, darum steht hier dieser Mist...