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Wednesday, January 11th 2012, 4:13pm

Master-Zulassung unter Vorbehalt

Hallo,

ich studiere seit diesem Wintersemester den Master-Studiengang
Informatik, allerdings unter Vorbehalt, da mir noch die
Stochastik-Prüfung aus dem Bachelor-Studium fehlt. Daher bin ich
parallel auch noch immer im Bachelor-Studiengang Informatik
eingeschrieben.

Die Stochastik-Prüfung des Bachelor-Studiums findet im Februar statt.

Laut Zulassungsbescheid für das Master-Studium soll ich mein
Bachelor-Zeugnis bis zum 28.01.2012 nachreichen, was unter diesen
Bedingungen (Termin der Stochastik-Prüfung) nicht möglich sein wird.
Wenn ich mich nicht irre, müsste diese Frist also für mich verschoben werden, damit ich nicht
aus dem Master-Studiengang exmatrikuliert werde und mein
Bachelor-Zeugnis nach dem Bestehen der Stochastik-Prüfung nachreichen
kann. Ich weiß auch nicht, wie streng das
gehandhabt wird.

Ich meine gehört oder hier im Forum gelesen zu haben, dass eine Verschiebung
dieser Frist zum Nachreichen des Bachelor-Zeugnisses bei anderen
Personen kein Problem war. Ich brauche nun
höchstwahrscheinlich/hoffentlich keine lange
Fristverschiebung, da ich ja bereits im Februar die betreffende
Stochastik-Prüfung absolvieren und bestehen möchte. Es geht also nur
um wenige Wochen.

An wen muss ich mich bezüglich dieser Fristverschiebung wenden? Ich habe Herr Lipeck kontaktiert, aber er wusste es auch nicht.

Gruß
Martin

Cadzie

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2

Wednesday, January 11th 2012, 4:19pm

Hallo Mr.Martin,

eine Verschiebung der Frist ist nicht möglich, das musste ich selber schon mehrfach schmerzlich erfahren.
Frau Szcerbicka blieb in der Situation hart und gewährt keine Fristverschiebung. (zumindest gab es bei mir keine)

Die einzige Möglichkeit ist, dich zu exmatrikulieren und bis zum 15.1 erneut zu immatrikulieren. Versuche deine
alten Unterlagen noch vom IAmt zurück zu erhalten, so sparst du dir viel Arbeit.

MfG Andreas

yv

Junior Schreiberling

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Wednesday, January 11th 2012, 4:20pm

Edit: da war jemand schneller.

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Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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4

Wednesday, January 11th 2012, 5:09pm

eine Verschiebung der Frist ist nicht möglich, das musste ich selber schon mehrfach schmerzlich erfahren.
Frau Szcerbicka blieb in der Situation hart und gewährt keine Fristverschiebung. (zumindest gab es bei mir keine)

Dass die Frist nicht so ohne weiteres verlängert wird, kann ich mir gut vorstellen, zumal sie explizit in der Zulassungsordnung steht (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 4).

Aber warum hattest Du Dich in dieser Angelegenheit an Prof. Szczerbicka, ich nehme einmal an, in ihrer Funktion als Vorsitzende des Prüfungsausschusses, gewandt, und nicht an Prof. Nejdl als Vorsitzenden des Zulassungsausschusses?

5

Wednesday, January 11th 2012, 5:12pm

Ich habe mich per Email an Herrn Prof. Nejdl gewandt und er hat mich an Frau Prof. Szczerbicka verwiesen. Frau Prof. Szczerbicka hat mir geschrieben, ich solle mich an den Zulassungsausschuss Master wenden - das ist u.a. Herr Prof. Nejdl, wenn ich mich nicht irre :) Soviel zu den Zuständigkeiten.

Ich habe eben beim Immatrikulationsamt angerufen und die scheinen der richtige Ansprechpartner zu sein.

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Finn

Alter Hase

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Wednesday, January 11th 2012, 10:33pm

vorweg ich habe keine Ahnung, aber...

gibt es nicht die Möglichkeit aus besonderen Gründen eine Klausur auch als mündliche Prüfung zu machen?! Sodass du das vielleicht doch noch schaffen kannst... wie gesagt ich habe keine Ahnung, aber vielleicht hilft das ja...

grüße Finn
Regierungen der industriellen Welt,...

Bastian

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7

Thursday, January 12th 2012, 1:24am

gibt es nicht die Möglichkeit aus besonderen Gründen eine Klausur auch als mündliche Prüfung zu machen?!

Das geht unter bestimmten Umständen schon. Wenn ich mich richtig erinnere, war aber zumindest im vergangenen Semester der Prüfer in Stochastik nicht sehr erbaut von der Idee, eine mündliche Prüfung anzubieten.

Cadzie

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Thursday, January 12th 2012, 10:58am

Nicht erbaut ist freundlich ausgedrückt. Er hat die mündliche Prüfung einfach abgelehnt ;-)

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Thursday, January 12th 2012, 12:33pm

Wenn ich mich nicht irre, sagte er außerdem sinngemäß, dass ohnehin niemand eine mündliche Prüfung bei ihm bestehen würde.

Falls es jemanden/Leidensgenossen jetzt oder in Zukunft interessiert: Die Frist wurde verschoben, ich kann das Bachelor-Zeugnis später in diesem(!) Semester nachreichen.

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